OLG Düsseldorf: ARD und ZDF müssen für Übertragung im Kabelnetz bezahlen

Sieg für die Kabelbetreiber: Das OLG Düsseldorf entschied, dass die Rundfunkanbieter den Einspeisevertrag nicht wirksam gekündigt haben. Nun sind Millionenzahlungen fällig.

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OLG Düsseldorf: ARD und ZDF müssen für Übertragung im Kabelnetz bezahlen

(Bild: Julian Stratenschulte dpa)

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Von
  • Torsten Kleinz

Die Betreiber von Kabelnetzen sind gesetzlich verpflichtet, die Sender von ARD und ZDF bei ihren Kunden auszustrahlen. Doch seit 2012 weigern sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, für die Übertragung Einspeisegebühren zu bezahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun: Die Kündigung des Einspeisevertrags war nicht rechtmäßig. Die Sender müssten demnach 3,5 Millionen Euro für das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016 nachzahlen.

Nach Auffassung des Gerichts haben sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kartellrechtswidrig verhalten, indem sie die Kündigung des Vertrags untereinander abgestimmt haben. Die Richter beklagten, dass ARD und ZDF keine Dokumente vorgelegt hätten, die die Gründe für die Kündigung belegt hätten, obwohl dies der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom April 2016 verlangt hatte.

Gleichzeitig entschieden die Richter, dass der Einspeisevertrag selbst nicht kartellrechtswidrig gewesen sei. So seien die Kabelbetreiber nicht in der Lage gewesen, die Preise für die Ausstrahlung der Sender wettbewerbsrechtlich unzulässig in die Höhe zu treiben. Vielmehr seien beide Seiten wechselseitig voneinander abhängig. Bis 2012 hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten noch 20 Millionen Euro pro Jahr gezahlt. Die ARD will das Urteil nun prüfen. (anw)