Kritik an Verbraucherfeindlichkeit der E-Commerce-Richtlinie

Thomas Hoeren, Rechtsprofessor an der Universität Münster, kritisiert die E-Commerce-Richtlinie der EU als verbraucher- und wettbewerbsfeindlich.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Bundesregierung feiert die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der EU in deutsches Recht bereits als "deutliche Erleichterung für den elektronischen Handel". Ganz so euphorisch sieht dies Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, zumindest aus Verbrauchersicht nicht. Die E-Commerce-Richtlinie der EU bezeichnet er sogar als teilweise verbraucher- und wettbewerbsfeindlich: "Gerade das zentrale Element der Regelung, das so genannte Herkunftslandprinzip, rührt an den Grundfesten des fairen Wettbewerbs", meinte er in einem Gespräch mit dpa.

Mit dem neuen E-Commerce-Gesetz, das das Bundeskabinett Mitte letzter Woche beschloss, sollen Verbraucher und Anbieter geschützt werden, indem Internet-Geschäfte auf eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage gestellt werden. "Die Juristen sollen reagieren, und wenn sie vor der Aushöhlung des Verbraucherschutzes warnen, dann heißt es, sie bremsen den E- Commerce und seine Marktpotenziale aus", kritisierte Hoeren. "Mit dem Herkunftslandprinzip ergeben sich trotz verschiedener Ausnahmen große Probleme. Die Regelung ist eine Notlösung. Zunächst hätte das Werberecht in Europa harmonisiert werden müssen, davor sind die Politiker zurückgeschreckt", sagte der Jurist. Die Anwendung des Herkunftslandprinzips bedeute, dass das Werberecht in Europa auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zurückgeführt werde. "Das heißt, dass Portugal den Takt im europäischen Werberecht beim Online-Marketing angeben wird. In Deutschland gilt das schärfste Werberecht, deutsche Firmen haben also ein Problem. Die Verbraucher hierzulande sollten bei ausländischen Anbietern sehr aufpassen."

Die Richtlinie enthalte aber auch verschiedene gelungene Elemente wie die gelockerte Haftung für die Anbieter. Diejenigen, die fremde Inhalte auf eigenen Rechnern zum Abruf bereithalten, müssten nun nur noch bei offenkundig rechtswidrigen Inhalten haften. Positiv ist nach Ansicht des Juristen auch die Aussage, dass Verträge im Internet in der Regel nicht schriftlich ausgefertigt werden müssen.

Hoeren rechnet wegen der unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den einzelnen EU-Ländern in den nächsten zwei bis drei Jahren mit einem Wildwuchs im Internet-Handel. "Da geht es um Dinge wie Internet-Apotheken oder Werbung für Rechtsanwälte. Die Widersprüche der E-Commerce-Richtlinie werden mühevoll von Juristen korrigiert müssen", sagte Hoeren. Ein weiteres Problem sei auch die unterschiedliche Auslegung der EU-Richtlinie in den einzelnen EU-Ländern. So habe Österreich das Herkunftslandprinzip als Gerichtsstand für Klagen interpretiert.

Die Universität Münster gehört zu insgesamt fünf europäischen Universitäten, die sich an dem nach eigenen Angaben ersten europäischen Forschungsprojekt zu den rechtlichen Grundlagen des E- Commerce beteiligen. Das Vorhaben wird von der Europäischen Kommission finanziert. (jk)