BKA will mächtigeren Staatstrojaner angeblich noch 2017 einsatzbereit haben
Laut einem geleakten Dokument ist man beim Bundeskriminalamt optimistisch, noch 2017 einen Staatstrojaner einsatzbereit zu haben, der deutlich mächtiger ist als sein Vorgänger. Damit sollen auch Smartphones gehackt werden, nachdem das nun erlaubt wurde.
Nachdem das Einsatzfeld des Staatstrojaners in Deutschland nun massiv ausgeweitet wurde, will das Bundeskriminalamt bis Ende 2017 die dafür nötige Software fertig haben. So steht es zumindest in einem eigentlich geheimen Dokument, das Netzpolitik.org veröffentlicht hat. Demnach hat die Entwicklung des Staatstrojaners oder RCIS (Remote Communication Interception Software) 2.0 schon 2016 begonnen und er soll noch 2017 freigegeben werden. Anders als mit Version 1.0 soll damit nicht mehr nur noch Skype unter Windows überwacht werden können, sondern auch Messenger auf mobilen Plattformen wie Android, iOS und Blackberry.
Außer der selbst entwickelten Software passt das BKA demnach aber auch die viel kritisierte kommerziell verfügbare Software "FinSpy" – auch bekannt als "FinFisher" – an. Das geschehe zum "zum Zwecke der Redundanz", also etwa für den Fall, dass der eigene Trojaner enttarnt wird. Diese umstrittene Software des Unternehmens Gamma, war schon mehrfach in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. So wurde sie wohl in Bahrain eingesetzt, um Oppositionelle auszuspionieren. Was diese Software inzwischen vermag, geht aus dem geleakten Dokument nicht hervor, aber beim BKA ist man zuversichtlich, auch sie bald einsetzen zu dürfen.
"Keine grundrechtsschonenden Alternativen"
Dank eines im Eilverfahren durchs Parlament gejagten Gesetzes dürfen deutsche Strafverfolger nun in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema rechtlich abgesichert überwachen. Die Polizei erhält außerdem die Befugnis, beim Verdacht auf "besonders schwere Straftaten" heimlich komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones auszuspähen. Dafür ist es nötig, die Geräte der Betroffenen mit jener Schadsoftware zu infizieren, an der beim BKA intensiv gearbeitet wird, obwohl das die IT-Sicherheit allgemein untergräbt. Grundrechtsschonende Alternativen will das BKA geprüft aber keine Alternativen gefunden haben. (mho)