Ist das Elektro oder kann das weg?

Ein Jahr nach der Einführung des Elektro- und Elektronikgesetzes ist die Zwischenbilanz der Deutschen Umwelthilfe ernüchternd. Doch was hilft, damit Alt-Geräte den Weg in die Wiederverwertung finden?

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrem Fazit nicht zimperlich: "mangelhafte Rücknahmepraxis", "weitgehend fehlende Verbraucherinformationen" und der "Onlinehandel stiehlt sich durch paketgestützte Rückgabe aus der Verantwortung". Genau ein Jahr ist nun das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) in Kraft. Doch nach Testbesuchen des DUH bei stationären Händlern, ist die Zwischenbilanz ernüchternd. So ermöglichten Verkäufer teilweise nur bei Kauf eines Neugerätes die Rückgabe. An anderer Stelle wollte man nur die Geräte zurücknehmen, die auch zum Sortiment des Händlers gehörten.

Gesetzlich festgelegt ist jedoch, dass Elektrofach- und Baumärkte sowie Waren- und Möbelhäuser ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern seit dem 24.7.2016 verpflichtet sind, Alt-Geräte bis zu Maßen von 25 Zentimetern kostenlos von Verbrauchern zurückzunehmen, um sie somit der Wiederverwertung zuzuführen. Das Gesetz fasst auch Online-Händler mit einer Regalfläche ab 400 Quadratmetern mit ein. Es könnte also so einfach sein. Doch nicht erst der Test der DUH zeigt die Mängel. Auf Seiten der Händler und Online-Händler hatte es ebenso Protest gegeben. Sie sind zum einen gezwungen Geräte zu entsorgen, egal ob diese von ihren Kunden stammen oder nicht. Zum anderen kommen mit der Rücknahmepflicht auch Kosten auf die (Online-)Händler zu, um eine sachgerechte Entsorgung der Geräte anzubieten. Zudem müssen sie sich in jedem EU-Land, das sie beliefern, bei Recycling-Systemen registrieren. Laut eines Berichts in der c‘t hatten einige Händler im Vorfeld sogar angekündigt, das Gesetz einfach zu ignorieren.

Der Test des DUH zeigt nun aber vor allem auch Unwissen auf Seiten der einzelnen Verkäufer. Dieses Unwissen scheint sich auch auf die Verbraucher niederzuschlagen. Denn die bisherige Quote von 70.000 Tonnen zurückgegebenen Elektrogeräten in 2016 ist verschwindend gering, gegenüber den 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott, den die Deutschen laut der jüngsten Zahlen der United Nations University für 2015 berechnet haben. Die Tendenz für die Zahlen von 2016 dürfte da eher steigend gewesen sein.

Was also kann helfen, damit die Verbraucher auch Klein-Geräte wie Smartphones, Tablets oder MP3-Player zum Händler zurückbringen oder schicken? Medial wurde das Thema eigentlich breit aufgegriffen. Doch weitere – augenfällige – Hinweise vor allem im stationären Handel müssten her, wie auch die DUH meint. Doch vielleicht ist mit einem Jahr nach Einführung des Gesetzes auch noch nicht genügend Zeit vergangen, bis es auch bei den Verbrauchern angekommen ist? Wenn ich beispielsweise an leere Batterien denke, die früher unglaublich lange auf meinem Flurschrank lagen, bis ich sie zur nächsten Sammelstelle brachte (die meist im nächsten Supermarkt war), kann ich mir gut vorstellen, dass mal ein paar Monate vergehen, bis das ausgediente Smartphone seinen Weg aus der untersten Schreibtischschublade zurück zu einem Händler findet.

Es gibt sogar – bereits seit 2013 – mit eSchrott eine passende App, die Übersicht zu Sammelstellen für alte Elektrogeräte geben will. Leider funktioniert sie auf meinem Smartphone nicht, da ständig eine Datenaktualisierung läuft. Die Bewertungen im Play Store lauten ähnlich. Das ist schade und nicht gerade hilfreich, wenn man doch die Information über die Rückgabe und die Rückgabe selbst so einfach wie möglich machen möchte.

Dass die sachgerechte Entsorgung von alten Elektroteilen erforderlich ist, steht ausser Frage. Landet er etwa im Hausmüll, kann er nicht aufbereitet und verwertet werden. Dabei stecken selbst in Elektroschrott noch wertvolle Stoffe, wie beispielsweise Metalle und seltene Erden. Sie können dann wieder genutzt und so Ressourcen geschont werden.

(jle)