Straßen überquerende Fußgänger mit Blick aufs Handy sollen in Honolulu blechen

Ab Oktober sollen in der Hauptstadt des US-Bundesstaats Fußgänger, die mit Blick auf ihr Smartphone eine Straße überqueren, eine Geldstrafe zahlen.

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Straßen überquerende Fußgänger mit Blick aufs Handy sollen in Honolulu blechen

Honolulus Bürgermeister Kirk Caldwell präsentiert das neue Gesetz.

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Die Handynutzung im Auto und auf dem Fahrrad ist hierzulande und woanders längst per Gesetz sanktioniert. Was aber tun mit Fußgängern, die auf ihrem Smartphone herumwischen und dabei unaufmerksam durch die Gegend staksen? In Augsburg versuchen sie es seit April vorigen Jahres an einem besonders heiklen Überweg mit Bodenampeln. Der Versuch wurde nicht wissenschaftlich begleitet, aber die die Stelle passierenden Bus- und Straßenbahnfahrer hätten berichtet, dass es seitdem zu weniger gefährlichen Vorfällen gekommen sei, sagte ein Sprecher der Stadtwerke Augsburg nun gegenüber heise online.

Die roten LED werden also weiter an dem Augsburger Fußgängerüberweg blinken. Woanders wird radikaler vorgegangen, jetzt prominent in Honolulu auf Hawaii zu sehen. Dort werden ab Oktober Fußgänger, die mit Blick auf ihr Handy oder einem anderen elektronischen Gerät eine Straße oder einen Highway überqueren und dabei erwischt werden, mit einer Geldstrafe belegt: beim ersten Mal mit bis zu 35 US-Dollar, beim zweiten mit bis zu 75 US-Dollar und beim dritten und weiteren Mal mit maximal 99 US-Dollar. Das sieht das nun vom Bürgermeister Honolulus unterzeichnete Gesetz vor. Von der Regelung ausgenommen sind beispielsweise Rettungskräfte und Strafverfolger.

Honolulu hat damit als erste größere Stadt der USA einen Strafenkatalog für elektronisch bedingt unaufmerksame Fußgänger aufgestellt. Bürgermeister Kirk Caldwell sieht seine Stadt dabei als Vorreiter. In Deutschland hat der Fachverband Fußverkehr 2015 in seiner Zeitschrift angeregt, Fußgänger mit Rad- und Autofahrern gleichzusetzen, doch mit seinen 600 Mitgliedern ist das nicht gerade eine große Lobby. Das heißt aber zur gegenwärtigen Lage nicht, dass Fußgänger immer ungeschoren davonkommen. Die hiesige Straßenverkehrsordnung verlangt in ihrem ersten Paragraphen von allen Verkehrsteilnehmern "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht".

(anw)