Gericht: "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" keine Religionsgemeinschaft

Die Gemeinde Uckermark der Spaghettimonster-Kirche hat nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg keinen Anspruch darauf, Infoschilder am Ortseingang von Templin aufzuhängen.

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Gericht: "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" keine Religionsgemeinschaft

Dieses Schild hing 2014 am Ortseingang von Templin.

(Bild: dpa)

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Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" (FSM) kann nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beanspruchen. Daher dürfe das Land Brandenburg dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen von Templin (Uckermark) mit Hinweisschildern für ihre wöchentlichen "Nudelmessen" zu werben, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg am Mittwoch.

2014 hatte die FSM-Gemeinde Uckermark erstmals seine Schilder mit den Messe-Uhrzeiten samt Abbildung des "Spaghettimonsters" aufgehängt, und zwar an jene Masten, an denen auch die katholische und die evangelische Kirche mit Schildern auf ihre Gottesdienste hinwiesen. Der Landesbetrieb Straßenwesen hängte sie wieder ab, die FSM-Gemeinde weist nun an anderer Stelle auf ihre freitägliche Nudelmesse hin und klagte gegen den Landesbetrieb.

Der Verein hatte in seiner Klage gegen das Verbot geltend gemacht, dass er als Weltanschauungsgemeinschaft das gleiche Recht haben müsse wie die christlichen Kirchen, die an den Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen dürfen. Vier Infoschilder wollte der Verein aufstellen. Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hatte sich in seinem Urteil im April 2016 darauf bezogen, dass es keine wirksame Vereinbarung für das Anbringen gebe. Der Verein hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Für die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" war es wichtig, dass "sich das Gericht wirklich intensiv mit der Problematik Weltanschaung auseinander gesetzt hat", wie "Bruder Spaghettus" in einem Blogbeitrag schreibt. "Die Religionssatire des Fliegenden Spaghettimonsters wird als künstlerisches Mittel genutzt, um in satiretypischer Art intolerante und dogmatische Anschauungen und Handlungen zu überhöhen und zu hinterfragen", heißt es in seiner Satzung. Damit will der Verein die Verbreitung einer offenen und toleranten Ethik im Sinne des evolutionären Humanismus fördern und so an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirken.

Nach Angaben der FSM hat das OLG keine Revision zugelassen. Das Gericht habe sich in seiner Entscheidung auf die Satzung des Vereins berufen. Demnach sei die Kirche des FSM keine Weltanschauungsgemeinschaft, da sie keine gemeinsame Sicht auf die Welt habe, aus der sie Werte ableite, sondern nur Kirche parodiere.

Update 2.8.2017, 12.23 Uhr: "Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar", begründete das Gericht weiter seine Entscheidung. Auch der für Religionsgemeinschaften charakteristische Gottesbezug fehle nach dem Inhalt der Satzung.

"Da hat das Gericht einen Fehler gemacht, denn es hat offensichtlich die Spaghettimonster-Kirche im Allgemeinen beurteilt und nicht unseren Verein", sagte der Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida. "Wir sind nach unserer Satzung Humanisten – und Humanismus ist eindeutig eine Weltanschauung." Weida verwies dabei auf die "10 Angebote des evolutionären Humanismus" auf der Webseite des Vereins.

Weida kündigte an, dass der Verein nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) und gegebenenfalls auch weiter zum Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. "Und zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof", betonte er. (mit Material der dpa) / (anw)