Rechtsstreit um Affen-Selfie ruiniert Fotografen

Der Makake Naruto hatte im Jahre 2011 auf der indonesischen Insel Sulawesi mit der Kamera des Fotografen David Slater ein Selfie aufgenommen. Die Tierschutzorganisation Peta streitet seit 2015 vor amerikanischen Gerichten um das Copyright der Bilder.

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Rechtsstreit um Selfie von Makake Naruto ruiniert Fotografen

(Bild: Naruto / David Slater)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dr. Christoph Jehle

Der britische Fotograf David Slater war im Jahre 2011 auf der indonesischen Insel Sulawesi unterwegs und traf eines Tages auf eine Gruppe von Makaken, die ihm folgte. Nachdem Slater seine Kamera auf einem Stativ aufgebaut und sich für wenige Minuten entfernt hatte, nutzte einer der Makaken die Gelegenheit für ein Selfie. Der Selfie-Fotograf erhielt den Namen Naruto, sein Selbstportrait ging im Internet um die Welt. Fotograf Slater hingegen hat die Aufnahme im Nachhinein mehr wirtschaftlichen Schaden, als Nutzen gebracht.

Das liegt zum einen an der vielfachen Verteilung des Bildes im Internet und zum anderen an einem Rechtsstreit, den die Tierschutzorganisation Peta im Jahre 2015 gegen Slater vor US-amerikanischen Gerichten angestrengt hatte. Peta will das Copyright für die Naruto-Selfies für den Affen erstreiten. Immerhin sei er es gewesen, der den Auslöser gedrückt habe.

Der Rechtsstreit geht inzwischen durch mehrere Instanzen und hat den Fotografen Slater nach eigener Aussage wirtschaftlich ruiniert. Laut einem Bericht des britischen Telegraph habe sich Slater zuletzt nicht einmal mehr das Flugticket zur Gerichtsverhandlung nach San Francisco leisten können. Er erwäge jetzt, als Tennislehrer zu arbeiten, die Lust am Fotografieren sei ihm vergangen. Die Gewinne aus dem Foto beliefen sich monatlich auf rund 100 Britische Pfund, dem gegenüber stünden mehrere Tausend Britische Pfund an Anwaltskosten. Den Makaken dürfte der ganze Ärger wohl weniger interessieren. Selbst wenn der Rechtsstreit letztlich zu seinen Gunsten ausgehen würde, hätte er keinen Nutzen davon.

Dass die Prozesse in den USA durchgeführt werden können, ist auf das US-amerikanische Rechtssystem zurückzuführen – mit den USA hatte das Affen-Selfie eigentlich nichts zu tun. Slater ist Brite, die Aufnahme fand auf Sulawesi statt und der Makake lebt ebenfalls auf Sulawesi, dürfte dort jedoch nicht als Bürger registriert sein. Auch ist bislang nicht bekannt geworden, dass Peta von Naruto mit der Verfolgung des Selfie-Copyrights betraut wurde.

Hätte Slater auf die Geschichte vom Selfie verzichtet und die Bilder als seine Aufnahmen verbreitet, wäre der Streit um die Bildrechte wohl nie aufgekommen. Dann wären es wohl nur ein einfaches Makaken-Portraits unter Tausenden gewesen.

Nach Aussage des Kölner Medienanwalts Christian Solmecke wäre ein vergleichbarer Rechtsstreit um die Urheberschaft des Naruto-Selfies in Deutschland nicht möglich. Die Vorstellung, dass der Affe Urheberrechte geltend machen könnte würde nach Ansicht von Solmecke nach deutschem Recht bereits an der fehlenden Rechtsfähigkeit des Makaken scheitern. In Deutschland seien zudem nur persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Eine persönliche geistige Schöpfung könne jedoch nur von einem Menschen stammen. Naruto hätte damit nach deutschem Recht keine Urheberrechte an dem Selfie.

Dass Slater Urheberrechte an den Bildern habe sei zumindest grundsätzlich denkbar. Die bisherigen Äußerungen Slaters in der Öffentlichkeit ließen jedoch starke Zweifel zu, dass er alle wesentlichen Aufnahmebedingungen wie Motiv, Entfernung und Blickwinkel im Detail vorab und abschließend festgelegt hatte. Dies wäre jedoch eine Voraussetzung, um eventuelle Urheber- oder Leistungsschutzrechte zu begründen. Die Affen-Selfies wären nach deutschem Urheberrechtsgesetz gemeinfrei. (msi)