EU-US Privacy Shield: Beschwerdeformulare für Betroffene veröffentlicht

Das seit August 2016 geltende Abkommen für die Übermittlung personenbezogener zwischen der EU und den USA räumt Betroffenen verschiedene Rechte sowie Beschwerdemöglichkeiten ein. Die passenden Formulare gibt es online.

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Privacy Shield
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht auf ihrer Webseite Informationen zu dem seit 1. August 2016 geltenden EU Privacy Shield sowie ein Beschwerdeformular für Betroffene.

Das Abkommen regelt die Übermittlung personenbezogener Daten in USA und räumt den Betroffenen bestimmte Rechte ein. Dazu gehören das Recht auf Information, auf Auskunft, auf Berichtigung und je nach Fall auch auf Löschung. Betroffene können ihre Rechte entweder direkt gegenüber den zertifizierten Unternehmen geltend machen oder sich an die zuständige nationale Datenschutzbehörde wenden. Die nun veröffentlichten, unter den EU-Datenschutzbehörden abgestimmten Beschwerdeformulare sollen das Prozedere vereinfachen.

Auch die Datenschutzbeauftragten der anderen Länder halten seit Kurzem solche Formulare bereit, beispielsweise der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Baden-Württemberg oder Bayern.

Wenn europäische Bürger befürchten, dass US-amerikanischen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten unter Verstoß gegen geltende Bestimmungen auf ihre aus Europa übermittelten Daten zugreifen, haben sie mit dem EU Privacy Shield erstmals die Möglichkeit, das überprüfen zu lassen. Diesbezügliche Anträge bearbeitet eine Ombudsperson im US-Außenministerium. Dafür steht Betroffenen ein weiteres Formular zur Verfügung, das ebenfalls online zu finden ist, hier bei der Berliner Datenschutzbeauftragten. (ur)