Jauch streitet um guenter-jauch.de

Showmaster GĂĽnther Jauch geht gegen Provider vor, die Domains mit seinem Namen anbieten.

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Von
  • Bernd Behr

Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen die Provider FreeCity und Kontent erlassen. Den Anbietern von Domain-Namen wird darin untersagt, guenter-jauch.de, guenter-jauch.org, guenter-jauch.net und guenter-jauch.com zur Registrierung anzubieten. Der Showmaster Günther Jauch hatte durch seine Anwälte Klage eingereicht, nachdem ein Ungenannter bei Freecity die Domain www.guenter-jauch.de registrieren ließ.

So genannte Tippfehler-Domains oder prominenten Namen sehr ähnliche Domains waren von jeher beliebt bei Domain-Grabbern. Auch im vorliegenden Fall weicht der Domain-Name leicht von der eigentlichen Schreibweise ab: Jauch führt ein "h" in seinem Vornamen.

Die beiden Domain- und Webspaceprovider wollen sich jedoch gegen die einstweilige Verfügung wehren und haben Widerspruch eingelegt. Die mündliche Verhandlung soll, wie Freecity und Kontent heute in einer gemeinsamen Presseerklärung melden, am 25. April stattfinden. Sollte Jauch Recht bekommen, stehe die bisherige Praxis der Domainvergabe vor dem Aus, so die Provider in ihrer Erklärung. Ihnen stehe keine andere Prüfungsmöglichkeit als die "whois"-Abfrage bei der Denic zur Verfügung. Und diese Datenbankabfrage umfasse keine Titelschutz- oder Namensrechtsrecherche.

Freecity hat nach eigenen Angaben die strittige Domain umgehend freigegeben. Aber weder Jauch selbst noch seine Anwälte hätten bisher eine der Domains registrieren lassen. (bb)