USA: Klage gegen "Google"-Markenzeichen vor dem Supreme Court

Der Begriff "googeln" stehe mittlerweile allgemein für das Suchen im Internet, heißt es in einem Antrag vor dem obersten US-Gericht. Dem Suchmaschinenprimus müsse daher sein Markenzeichen "Google" aberkannt werden.

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USA: Klage gegen "Google"-Markenzeichen vor dem Supreme Court
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Die US-Bürger David Elliott und Chris Gillespie setzen ihren Kampf gegen das eingetragene Warenzeichen "Google" fort und sind dabei mittlerweile vor dem Obersten Gerichtshof der USA angelangt. In einer jetzt veröffentlichten Eingabe an den Supreme Court verlangen die beiden Kläger, dass dem kalifornischen Internetkonzern sein Markenzeichen aberkannt wird und so anschließend frei verwendet werden könne. Sie begründen das damit, dass das hierzulande auch im Duden verzeichnete Wort "googeln" für die Öffentlichkeit gleichbedeutend sei mit dem Suchen im Netz. Der Begriff dürfe daher nicht länger gewerblich geschützt sein.

"Es gibt kein einziges anderes Wort außer googeln, das die Tätigkeit der Suche im Internet mit einer beliebigen Suchmaschine beschreibt", geht aus der Klageschrift hervor. Die Antragsteller sehen den Begriff Google und das sich daraus ableitende, auf Englisch gleichlautende Verb daher in einer Reihe etwa mit Aspirin, Videotape oder Teleprompter. Diese Namen sind zumindest in den USA nicht mehr geschützt, nachdem sie zu generisch wurden und nicht mehr speziell für eine einzelne Marke standen.

Die Auseinandersetzung über die Marke Google reicht laut einem Bericht von Ars Technica zurück bis 2012, als Gillespie 763 Domainnamen mit dem Bestandteil "google" anmeldete. Dazu gehörte unter anderem "googledonaldtrump.com". Der Suchmaschinenriese reichte daraufhin Beschwerde wegen virtueller Hausbesetzung im Rahmen des einschlägigen, von der Internetverwaltung ICANN eingerichteten Schlichtungsverfahrens ein und verwies auf eine Markenzeichenverletzung. Google gewann und konnte die Domains für sich beanspruchen.

Gillespie trat daraufhin zusammen mit seinem Kollegen den Gang durch die US-Gerichte an. Dabei urteilte ein Berufungsgericht in San Francisco voriges Jahr, dass das Verb "googeln" zwar wohl von der Öffentlichkeit tatsächlich allgemein und ohne Unterschied für das Suchen im Netz verwendet werde, damit aber nichts über die Wahrnehmung des Begriffs "Google" an sich unabhängig von seiner grammatikalischen Funktion ausgesagt werde. Dieser stehe nicht für Suchmaschinen im Internet generell. Ein Markenzeichen werde nur gelöscht, wenn ein Name eine Sache "exklusiv" beschreibe und ihn Wettbewerber so kaum mehr umgehen könnten.

Auch die vorausgegangenen Instanzen hatten befunden, dass "Google" nach wie vor hauptsächlich mit dem kalifornischen Konzern assoziiert werde. Ob sich der Supreme Court des Falls annimmt, wird sich voraussichtlich frühestens in einigen Monaten entscheiden. (mho)