"Letzte Meile" vor dem Bundesverwaltungsgericht
Vom obersten Verwaltungsgericht wird heute ein Grundsatzurteil zur umstrittenen "letzten Meile" der Telekom erwartet.
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin will an diesem Mittwoch ein Grundsatzurteil zur umstrittenen "letzten Meile" der Telekom fällen. Der Ex-Monopolist war vor knapp drei Jahren von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verpflichtet worden, diese letzte Verbindung zwischen Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Wettbewerbern auch für Einzeldienste wie den Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Ziel war, mehr Wettbewerb im Ortsnetz zu ermöglichen. Dagegen klagte die Telekom, scheiterte jedoch in den bisherigen Verfahren.
Das Gericht muss in dem Revisionsverfahren nun klären, ob die Regulierungsbehörde zu Recht bei dem marktbeherrschenden Unternehmen eingeschritten sei, das den Wettbewerbern ursprünglich den Zugang nur unter Einschluss weiterer Leistungen gewähren wollte, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.
Den Wettbewerb im Ortsnetz bezeichnet die Regulierungsbehörde als den "eigentlichen Flaschenhals" der Telekommunikation. Im Vorjahr entfiel erst ein Marktanteil von 1,5 Prozent der 50 Millionen Telefonkanäle auf die Wettbewerber der Telekom. Die Mitbewerber beschäftigten laut Angaben im Vorjahr rund 60 000 Menschen und damit rund 15 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Bis Ende 2000 hatten nach Behördenangaben 95 Unternehmen mit der Telekom Verträge über Leitungen für die letzte Meile geschlossen. Die Konkurrenten der Telekom kommen insgesamt im Festnetz inzwischen auf einen Marktanteil von 22 Prozent.
Nach Beschwerden der privaten Anbieter hatte die Regulierungsbehörde zuletzt festgelegt, dass die Telekom den monatlichen Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung um eine Mark senken muss. Seit 1. April darf die Telekom nur noch 24,40 Mark monatlich von ihren Konkurrenten für die letzte Meile verlangen. (dpa)/ (cp)