G20-Akkreditierungsentzug: Kritik an rechtswidrigen Einträgen in BKA-Datei

Zum G20-Gipfel in Hamburg war Dutzenden Journalisten ihre Akkreditierung entzogen worden und das wie sich langsam herausschält nur wegen fehlerhafter Einträge in Datenbanken des BKA. Das sorgt für neue Kritik an der Datensammelwut deutscher Behörden.

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G20-Akkreditierungsentzug: Fokus gerät auf rechtswidrige Einträge in BKA-Datei

G20-Proteste in Hamburg

(Bild: Montecruz Foto, CC BY-SA 2.0)

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Nachdem 32 Journalisten während des G20-Gipfels in Hamburg ihre Akkreditierung entzogen worden war, wächst im Zuge der Aufarbeitung des Skandals die Kritik an den ausufernden Datensammlungen deutscher Sicherheitsbehörden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf BKA-Auskünfte zusammengetragen hat, sind fehlerhafte oder rechtswidrige Einträge Schuld an den Maßnahmen gegen Journalisten. Während die Bundesregierung den Entzug der Bevollmächtigung zur Berichterstattung anfangs noch mit "etlichen Straftätern" unter den Journalisten begründet habe, zeigten die nun erteilten Auskünfte, dass den Betroffenen Delikte vorgeworfen würden, die sie nachweislich nicht begangen haben.

Beispielhaft ist demnach das Vorgehen gegen den Fotografen Björn Kietzmann, zu dem das Bundeskriminalamt trotz eines leeren erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gleich 18 Einträge gespeichert habe. Dazu gehöre der Vorwurf des "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion". Dabei habe er 2011 lediglich eine Demonstration fotografiert, als neben ihm ein Feuerwerkskörper explodierte. Die Polizei habe ihn für den Täter gehalten und festgenommen, aber die Staatsanwaltschaft habe den Vorwurf nach Zeugenaussagen fallengelassen. Die übrigen Einträge seien ähnlich "falsch oder irreführend". Die restlichen neun BKA-Akten, die den ARD-Journalisten vorliegen, seien ebenfalls "entweder offensichtlich falsch" oder würden von Juristen "für eindeutig rechtswidrig gehalten".

Insgesamt ergibt sich aus der Angelegenheit ein Muster, auf das Kritiker der Datensammlungen bereits seit langem hinweisen. Die vielen, an unterschiedlichen Stellen von Ermittlern gespeicherten Daten können erhebliche Nachteile für unbescholtene Bürger haben. Das Ausmaß an fehlerhaften oder rechtswidrigen Einträgen entspricht gleichzeitig den Erfahrungen der Datenschutzbeauftragten, die in ihren Tätigkeitsberichten immer wieder darauf hinweisen. So habe der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar 2012 viele Rechtsverstöße in einer Datenbank für politisch motivierte Kriminelle gefunden, woraufhin 90 Prozent der knapp 4000 Einträge gelöscht werden mussten. Im Fall der Journalisten gehe es aber um Datenbanken zu mehr als 100.000 Personen.

Erst Ende 2016 hatten Datenschützer auf unzulässige Einträge in der Falldatei Rauschgift (FDR) der Kriminalämter des Bundes und der Länder hingewiesen. Darin sind Informationen zu Drogendelikten Hunderttausender Bürger enthalten, mit denen Behörden künftige Straftaten verhindern sollen. Bei einem Großteil liegen die Einträge aber schon mehr als zehn Jahre zurück und in den meisten Fällen käme es zwar nie zu einer Anklage, aber zur langjährigen Speicherung in der Datei, schreibt die Tagesschau. Die Journalisten weisen auch darauf hin, dass Ermittler durch die vielen Daten auch nicht zwangsläufig besser arbeiten, was etwa der Fall des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz belege. Die Sicherheitsbehörden hätten angesichts der vielen Daten den Überblick verloren, zitieren sie Peter Schaar.

Aus verschiedenen Richtungen wird deswegen nun eine konsequente Aufklärung der Vorgänge rund um die entzogenen Akkreditierungen von Hamburg gefordert. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem etwa fordert dringend rechtsstaatliche Klarheit und erinnert auch daran, dass Journalisten der besondere Schutz der Medienfreiheit zusteht. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz meint hier eine Folge von Ignoranz für den Datenschutz zu sehen, den unionsgeführte Ministerien zeigten: Man erkenne hier, "wie abgründig und willkürlich staatliches Handeln werden kann, wenn es auf rechtswidrigen, schlecht kontrollierbaren und schlampig geführten Dateien beruhe". (mho)