Einführung biometrischer Kontrollen am Flughafen Zürich

Noch im Mai dieses Jahres hieß es: Gegenwärtig sei keine computergestützte Gesichtserkennung beim Check-in-Prozess am Flughafen Zürich geplant. Gerade mal gut vier Monate später: Biometrische Identifikation soll nun doch eingeführt werden.

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Gesichtserkennungs-Scans am Flughafen Zürich

Am Flughafen Zürich soll eine biometrische Identifikation eingeführt werden, allerdings erstmal nur bei der Einreise und auch nur freiwillig.

(Bild: Flughafen Zürich)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Ab Ende September plant die Kantonspolizei Zürich gemeinsam mit dem Flughafen Zürich ein automatisches Kontrollverfahren mit biometrischer Identifikation zu lancieren, wurde am Freitag durch einen Bericht des Zürcher Tages-Anzeigers bekannt. An acht sogenannten "ABC-Schleusen" (Automated Border Control) müssen dann einreisende Passagiere ihren biometrischen Pass in einen Scanner einlegen und ihr Gesicht in eine Kamera halten, die Teil eines Biometrie-Kontrollsystems des niederländischen Sicherheitstechnologie-Anbieters Gemalto ist. ABC-Systeme stehen auch auf anderen europäischen Flugplätzen wie Amsterdam-Schiphol oder Londons Heathrow Airport.

Verschiedene Medien haben beim Flughafen Zürich nachgehakt, aber keine Auskunft erhalten, wie das Kontrollverfahrens genau funktioniert. Unklar ist deshalb, ob bei der biometrischen Kontrolle nur das Gesicht mit dem Bild im biometrischen Pass abgeglichen wird oder ob es einen Abgleich mit einer polizeilichen oder behördlichen Datenbank gibt, schreibt die Fachpublikation Travelnews. Auch die Kantonspolizei Zürich, die die Grenzkontrolle am größten Schweizer Flughafen durchführt, sagte nur, dass man anlässlich einer Presseveranstaltung Ende September über Details informieren würde. Überhaupt sei auch das genaue Einführungsdatum noch nicht offiziell.

Laut Auskunft einer Flughafensprecherin ist die Kontrolle durch das ABC-System freiwillig. Es werde weiterhin bediente Schleusen geben. Ohnehin könne nur eine automatische Schleuse benutzen, wer mindestens 18 Jahre alt, im Besitz eines biometrischen Passes oder e-Passes (keine ID) und Bürger der Schweiz oder eines EU/EWR-Landes ist. Des Weiteren würden die Passagiere deutlich darauf hingewiesen, dass an den ABC-Schleusen eine Gesichtserkennung stattfinde.

Auch sei dies, so eine Sprecherin des Flughafens Zürich, erst einmal ein Pilotprojekt. Nach ein paar Monaten Versuchsbetrieb würde zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt, mittels der dann über das weitere Vorgehen entschieden würde. Bei erfolgreichem Test würden dann auch zusätzliche automatisierte Schleusen in der Ausreise installiert.

Auch die beiden anderen Schweizer Flughäfen Genf und Europort Basel-Mülhausen planen eine Einführung von ABC-Systemen. Für die Flughafen Zürich sei ein automatisches Biometrie-Kontrollsystem für eine Kapazitätserweiterung aufgrund der steigenden Passagierzahlen notwendig. Und für die Besitzerin und Betreiberin des Systems, die Kantonspolizei Zürich, sei das System wichtig für eine Modernisierung des Grenzkontrollprozesses, so die Flughafensprecherin.

Im Schweizer Radio sagte der Eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger, dass er sich nicht grundsätzlich gegen das System stelle, aber klare Richtlinien fordere. Aus Sicht des Datenschutzes müssten zwei Dinge beachtet werden: dass die Daten nicht unnötig gespeichert werden, und dass deren Verwendung klar umrissen ist. Für die Kontrollen am Flughafen hieße das: "Sobald die Leute im Flugzeug sind, müssen diese Daten wieder verschwinden, sonst ist die Aufbewahrung nicht verhältnismäßig."

Die Gesichtserkennung sei unproblematisch, wenn sie nur für einen Abgleich genutzt wird, ob die Person im Scanner auch die Person auf dem Passfoto ist. Aber, so Lobsiger: "Wenn die biometrischen Daten mit Personendatenbanken verbunden sind – das können staatliche Applikationen sein bis hin zu Open Sources im Internet –, dann ist der Bearbeitungsvorgang viel intensiver. Dann muss dem Betroffenen natürlich ganz genau gesagt werden, was der Zweck dieser Bearbeitung ist." Die beiden Aspekte Speicherung und Vernetzung seien der heikle Punkt aller Gesichtserkennungstechnologien, nicht nur jener am Flughafen.

Laut Medienberichten hätte die Technologie bereits im Sommer eingesetzt werden sollen, sei aber bei internen Test durchgefallen. "Software-Optimierungen" lautet die offizielle Begründung. Jetzt sollen die Fehler behoben sein. Die Gesamtkosten für das biometrische Kontrollverfahren sollen sich auf rund 8 Millionen Schweizer Franken (gut 7 Millionen Euro) belaufen. (ola)