Apple verbietet Pseudo-Virenscanner fürs iPhone

Apps dürfen sich nicht länger als iOS-basierte Viren- und Malware-Scanner ausgeben oder andere Funktionen bewerben, die gar nicht vorhanden sind. Neue Regeln gelten auch für Apps, die Face ID und Gesichtserfassung einsetzen.

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Apple verbietet Pseudo-Virenscanner fürs iPhone

(Bild: Screenshot: Johnny Lin)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Apple hat neue App-Store-Regeln eingeführt: Eine iOS-App als “Virus- und Malware-Scanner” zu vermarkten, ist nun explizit untersagt. Generell dürfen Entwickler keine Funktionen, Inhalte und Dienste mehr anpreisen, die “tatsächlich gar nicht bereitstehen”, wie der Apple im erweiterten Passus zu “akkuraten Metadaten” festgeschrieben hat. Die Missachtung dieser Regel kann nicht nur zum Rauswurf der App, sondern auch zum Ausschluss aus dem iOS-Entwicklerprogramm führen, warnt das Unternehmen – dies greife bei besonders “unerhörtem oder wiederholtem Verhalten”.

Anti-Malware-Apps entfernt das Unternehmen seit vielen Jahren regelmäßig aus dem App Store, darunter neben offensichtlich betrügerischer Software auch mitunter nützliche Tools wie die Jailbreak-Erkennungs-App eines Sicherheitsforschers.

Die neue explizit festgeschriebene Regel dürfte auch eine Reaktion auf fortgesetzte Betrugsversuche mit vermeintlichen Sicherheits-Tools für das iPhone sein: Eine vermeintlicher Malware-Scanner jubelte unbedarften Nutzern jüngst 100-Dollar-Abonnements über Apples In-App-Bezahlschnittstelle unter – und schaffte es so sogar in die Charts der umsatzstärkten Apps.

In Hinblick auf die Gesichtserkennung Face ID und die neue Face-Mapping-Funktionen hat Apple ebenfalls neue Regeln eingeführt: Die Authentifizierung per Gesichtserkennung ist nur über Apples LocalAuthentication-Framework erlaubt und darf nicht mit anderer Gesichtserkennungstechnik erfolgen. Für junge Nutzer unter 13 Jahren müssen Entwickler eine alternative Methode zur Authentifizierung anbieten.

Apps, die Gesichtserfassung oder ARKit einsetzen und auf die Kamera und Fotos des Nutzers zugreifen, müssen nun grundsätzlich eine Datenschutzerklärung aufweisen. Über ARKit und die Kamera durchgeführtes Face-Mapping darf außerdem nicht für Werbung oder anderes “Data-Mining” zum Einsatz kommen, betont der Konzern.

Apple hat außerdem eine Regel in Hinblick auf virtuelle Trinkgelder erweitert: Zuletzt galt, dass diese nur über die In-App-Bezahlschnittstelle angeboten werden dürfen, woran Apple mitverdient. Nun sind diese Geldgeschenke auch so möglich, schreibt Apple – aber nur wenn diese völlig freiwillig sowie ohne Gegenleistung erfolgen und der komplette Betrag an den Empfänger geht. (lbe)