Gewerkschaftsprotest auf der CeBIT verboten

Mitgliedern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wurde untersagt, auf der CeBIT öffentlich gegen den Arbeitsplatzabbau bei Xerox zu protestieren.

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Von
  • Angela Meyer

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat es Mitgliedern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) untersagt, heute auf oder im unmittelbaren Umfeld der Computermesse CeBIT öffentlich gegen den Arbeitsplatzabbau bei dem Unternehmen Xerox zu protestieren. Die Xerox-Leitung hatte vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, um Störungen des Geschäftsbetriebes während der Messe zu verhindern.

"Die Entlassungen sind schlimm, aber unvermeidbar", meinte eine Sprecherin des Unternehmens. Und zumindest indirekt sei es durchaus weiterhin möglich, für Xerox zu arbeiten. Während die GmbH im Konzernverbund verpflichtet sei zu entlassen, suchten die Subunternehmen händeringend Mitarbeiter für den Vertrieb der Xerox-Produkte.

Rüdiger Schulze, neugewähltes Mitglied im Bundesvorstand der ver.di und zuständig für den Fachbereich Telekommunikation, Informationstechnologie und Datenverarbeitung, kritisierte die verhängte einstweilige Verfügung als "untragbare Beschneidung gewerkschaftlicher Grundrechte". Meinungs- und Demonstrationsfreiheit gehörten zu den Grundrechten einer Demokratie und dürften auch nicht auf Fachmessen wie der CeBIT beschränkt werden. Die Gewerkschaft hat gegen die Verfügung, die ohne mündliche Anhörung erlassen wurde, bereits Widerspruch eingelegt.

Ursprünglich wollten Beschäftigte von Xerox auf der Computermesse gegen weitere drohende Entlassungen protestieren. Allein in Deutschland wurden bei Xerox in den vergangenen 18 Monaten 800 Arbeitsplätze abgebaut. Die Beschäftigten und ver.di fordern den Abschluss eines Haustarifvertrages zur Beschäftigungs- und Standortsicherung sowie eines Mitwirkungstarifvertrages. Ziel des Mitwirkungstarifvertrages ist es, aktiv Einfluss auf die Zukunft und die Strategien des Unternehmens nehmen zu können. (anm)