Telekom verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die Deutsche Telekom muss Wettbewerbern einen entbündelten Zugang zur letzten Meile gewähren.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Die Deutsche Telekom ist dazu verpflichtet, ihren Wettbewerbern weiterhin einen "entbündelten Zugang" zu den Teilnehmeranschlussleitungen zu gewähren. Dies hat heute das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Bei dem Revisionsverfahren ging es um die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP). Die RegTP hatte das ehemalige Staatsunternehmen bereits vor drei Jahren dazu verpflichtet, den Konkurrenten Zugang zum "blanken Draht" zu gewähren. Die Telekom sei aber lediglich bereit gewesen, ihren Wettbewerbern Zugänge in Verbindung mit Hardware zu gestatten, die eine Reduktion der Kapazität der Leitungen bewirkt hätten, monierte das Bundesverwaltungsgericht.

Das Gericht befand weiter, dass die Telekom den Telefonmarkt beherrsche und sie allein über ein flächendeckendes Teilnehmeranschlussleitungsnetz verfüge. Seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gehöre es zu den Pflichten der Telekom, den Wettbewerbern "Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen in einer Weise zu gewähren, dass diese eine unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei der Ausgestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen für Endkunden erhalten, die derjenigen der Telekom vergleichbar ist".

Im Vorjahr entfiel lediglich ein Marktanteil von 1,5 Prozent der 50 Millionen Telefonkanäle auf Wettbewerber der Telekom. Bis Ende 2000 hatten laut Telekom 95 Unternehmen mit ihr Verträge über die letzte Meile geschlossen. Der Anwalt der Regulierungsbehörde, Joachim Scherer, sagte in dem Verfahren, die EU-Verordnung über den entbündelten Zugang zeige, dass die deutsche Gesetzgebung genau richtig sei. Die Wettbewerber könnten wegen der enormen Kosten keine komplett eigene Infrastruktur aufbauen, sondern seien auf das in nahezu 100 Jahren gewachsene Netz des früheren Staatsbetriebes angewiesen. Das Stück umstrittene Leitung werde bei der Telekom aber nicht herausgeschnitten, sagte der Anwalt.

Die betroffenen Unternehmen Arcor und NetCologne begrüßten die Entscheidung. Sie würden nur bei einem entbündelten Zugang nicht am Tropf der Telekom hängen, ansonsten wären sie im Wettbewerb benachteiligt und könnten ihren Kunden keine eigenen technischen Entwicklungen anbieten. Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) sagte: "Endlich besteht Rechtssicherheit in einer zentralen Frage der Marktliberalisierung. Die Zeche eines gebündelten Angebots hätten sonst die Verbraucher zahlen müssen". (dz)