Neue Gerichtsentscheidung gegen Internet-Apotheke

In einem Eilverfahren um die Internet-Apotheke Doc Morris hat das Landgericht Frankfurt erneut gegen den Medikamenten-Vertrieb im Internet entschieden.

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  • dpa

In einem Eilverfahren um die Internet- Apotheke Doc Morris hat das Landgericht Frankfurt erneut gegen den Medikamenten-Vertrieb im Internet entschieden. Auf Antrag der Arzneimittelfirma Bayer Vital erließ das Gericht am Mittwoch eine einstweilige Verfügung, die der holländischen Apotheke den gewerbsmäßigen Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland untersagt. Ebenso hatte eine andere Kammer des Frankfurter Landgerichts in einem Eilverfahren im vergangenen Jahr entschieden. Abweichend davon erging jedoch inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin zu Gunsten von Doc Morris.

Die Frankfurter Kammer stützt sich auf die Bestimmung im deutschen Arzneimittelgesetz, nach der gewerbsmäßiger Versandhandel mit Medikamenten nicht zulässig ist. Diese Regelung sei im Interesse der Verbraucher getroffen worden, um Angebote von in Deutschland nicht zugelassene Medikamenten unter Kontrolle zu halten und eine qualifizierte Bedienung und Beratung in den örtlichen Apotheken zu garantieren, so das Gericht fest. Möglicherweise könne sich diese Regelung in der Zukunft als überholt erweisen, bemerkte das Gericht. Vorläufig sei sie aber noch gültig.

Doc Morris beruft sich vor Gericht ebenfalls auf Verbraucherinteressen. Der Verbraucherschutz sei in der Internet- Apotheke ebenso gut garantiert wie im konventionellen örtlichen Medikamentenverkauf. Darüber hinaus profitiere der Verbraucher jedoch von dem zum Teil erheblich preisgünstigeren Angebot bei Doc Morris.

Das Gericht erklärte, die rechtliche Auseinandersetzung um den internationalen Medikamenten-Vertrieb per Internet befinde sich derzeit in einem etwas unübersichtlichen Anfangsstadium. Gegen die vorläufigen Entscheidungen pro und contra Doc Morris in den verschiedenen Eilverfahren wurde jeweils Berufung eingelegt. Über die Entscheidung des Frankfurter Gerichts vom vergangenen Jahr wird voraussichtlich im Mai in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt. Inzwischen sind bereits mehrere so genannte Hauptverfahren in Sachen Internet-Apotheke anhängig. (dpa)/ (cp)