US-Gericht lässt 43 Streaming-Domains umleiten

Ein philippinischer TV-Sender darf 43 Domains umleiten, über die bislang nicht autorisierte Streams abrufbar gewesen sein sollen. Die Domaininhaber werden erst im Nachhinein informiert.

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Eine Fernbedienung

(Bild: dpa, Monika Skolimowska)

Lesezeit: 2 Min.

Eine US-Bundesbezirksrichterin in Florida hat befohlen, 43 Internetdomains unter die Kontrolle des Anwalts eines philippinischen Medienkonzerns zu stellen. Die bisherigen Inhaber der Domains wurden davor nicht angehört. Der Medienkonzern, ABS-CBN, hatte das Gericht vergangene Woche angerufen, weil über diese Domains nicht genehmigte Videostreams abrufbar seien. Bereits am nächsten Tag stellte die Richterin ihre Unterlassungsverfügung aus.

Logo des klageführenden Medienkonzerns

Die Unterlassungsverfügung enthält zunächst Anordnungen an die Beschuldigten. Sie sollen die Immaterialgüterrechte des Klägers achten und keine Beweismittel vernichten. Darüber hinaus wird aber den Domainregistraren aufgetragen, die Domains an einen vom Kläger ausgesuchten Registrar zu übertragen. In der Folge sollen die Webadressen der Domains allesamt auf eine Seite mit Informationen über das Gerichtsverfahren führen.

Sollten die Registrare nicht binnen einen Tages reagieren, sollen die Registrys binnen fünf Tagen aktiv werden. Außerdem sollen etwaige Privacy-Dienste die wahre Identität der bisherigen Domaininhaber preisgeben. Dem Kläger hat die Richterin aufgetragen, die Beschuldigten per E-Mail über die Unterlassungsverfügung zu informieren. Das könnte aber faktisch schwierig werden, weil ja die Domains an einen anderen Registrar mit anderen Nameservern übertragen werden sollen und zum Teil auch schon wurden.

Für 3. Oktober ist eine Anhörung in Miami anberaumt. Dort haben die Beschuldigten erstmals Gelegenheit, sich zu äußern. Dann wird auch über Anträge des Klägers auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Domaininhaber verhandelt. Die Klage begehrt außerdem ein Urteil über pauschalierten Schadenersatz für jede Urheberrechtsverletzung, zwei Millionen Dollar für Markenrechtsverletzungen, und die Beschlagnahme von Konten der Domaininhaber.

Das Verfahren heißt ABS-CBN vs movieonline.io et al und wird unter dem Az. 17-cv-61803 am US-Bundesbezirksgericht für Südflorida geführt.

(ds)