iPhone gefunden: Kein Anspruch auf Freischaltung

Der ehrliche Finder eines iPhones wollte dessen Entsperrung durch Apple einklagen, das Amtsgericht München wies die Klage aber ab. Durch die iOS-Aktivierungssperre lässt sich ein gefundenes iPhone nicht mehr verwenden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 943 Kommentare lesen
Apple iPhone

iPhone gefunden? Die iOS-Aktivierungssperre verhindert eine Wiederherstellung.

(Bild: dpa, Andrea Warnecke)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Der Finder eines iPhones hat keinen Anspruch auf dessen Freischaltung durch Apple, auch nachdem er der rechtmäßige Eigentümer geworden ist. Dies entschied das Amtsgericht München Ende Juli 2017. Das Urteil ist rechtskräftig, wie das Gericht inzwischen mitteilte. Das gefundene iPhone war im Fundbüro der Stadt Waghäusel abgegeben worden und ist nach sechs Monaten in den Besitz des Finders übergegangen. Nachdem der Apple-Support eine Entsperrung des Gerätes abgelehnt hatte, zog der Finder vor Gericht und versuchte die Freischaltung einzuklagen – dies wies das Amtsgericht ab.

Der Kläger sei nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nun zwar der Eigentümer, habe das iPhone aber im bestehenden Zustand erworben. “Ein freigeschaltetes iPhone war zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand”, vermerkte die zuständige Richterin in ihrem Urteil. Ein Anspruch auf eine Freischaltung würde schließlich auch zu “erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken” führen, so die Richterin, da nach der Freischaltung “ein Zugriff auf sämtliche, auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Eigentümers möglich wäre”.

Ohne Apple-ID und Passwort lassen sich iPhone und iPad nicht frisch aufsetzen.

(Bild: Apple)

Apple ist allerdings nach eigener Angabe längst technisch nicht mehr in der Lage, ein per Gerätecode geschütztes iPhone zu entsperren.

Problematisch ist für den ehrlichen Finder letztlich die automatisch gesetzte Aktivierungssperre, die Diebstähle weniger reizvoll machen soll: Das iPhone ist fest mit der bei der Anmeldung verwendeten Apple-ID verknüpft und lässt sich nur frisch aufsetzen, wenn Benutzername und Passwort bekannt sind.

Wird diese Verknüpfung vom Besitzer nicht gelöscht, bleibt die Aktivierungssperre bestehen – und das iPhone unbenutzbar – auch wenn man alle Daten löscht und dieses wiederherstellt. Es bleibt unklar, ob das Gericht diesen Aspekt berücksichtigt hat, das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.

Lesen Sie auch:

(lbe)