Hacken fällt in Großbritannien unter Terrorismusgesetz

Ein neues Antiterrorgesetz in Großbritannien stellt Angriffe auf Computersysteme in eine Reihe mit terroristischen Aktivitäten.

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Von
  • Arne Mertins

Anfang dieser Woche trat in Großbritannien der Terrorism Act 2000 in Kraft. Das Gesetz erweitert die Definition dessen, was als terroristische Aktivitäten betrachtet wird. Nicht nur Gewalttaten gegen Leib und Leben, auch Androhung von Gewalt, Sachbeschädigung und Androhung von Sachbeschädigung fallen nun unter das Terrorismusgesetz.

Aber auch der Versuch, "elektronische Systeme schwerwiegend zu unterbrechen", soll künftig unter das Terrorismusgesetz fallen. Das Gesetz führt zwar näher aus, dass dies nur auf solche Aktionen zutreffe, die darauf zielten, "die Regierung zu beeinflussen oder die Öffentlichkeit zu bedrohen", doch wird es an der Polizei liegen zu entscheiden, wann das der Fall ist. Paul Mobbs, der im Herbst 1999 den Protest der "Electrohippes" gegen das Treffen der Welthandelsorganisation in Seattle mit einem sogenannten "Cyber-Sit-in" organisiert hatte, befürchtet, dass damit jede Form einer Kampagne im Internet kriminalisiert werden könnte. "Wenn jemand eine E-Mail-Kampagne an den Premierminister organisiert und Zehntausende senden E-Mails an Downing Street Nr.10, sodass dort der Mail-Server zusammenbricht, dann könnte das als Terrorimsus ausgelegt werden", sagte er der Tageszeitung The Independent.

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