EU-Kommission: Luxemburg soll 250 Millionen Euro Steuern von Amazon fordern

Brüssel zieht in seinem Vorgehen gegen die Steuerdeals US-amerikanischer Technikkonzerne nach und geht jetzt auch gegen Amazon vor. Das Unternehmen habe auf illegale Weise in Luxemburg Steuern gespart, die nun zurückgefordert werden sollen.

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Amazon

(Bild: dpa, Henning Kaiser/Symbolbild)

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Die angeprangerte Struktur

(Bild: EU-Kommission)

Die EU-Kommission ist überzeugt, dass Luxemburg dem Internethändler Amazon unzulässige Steuervergünstigungen in Höhe von 250 Millionen Euro gewährt und damit unzulässige Beihilfen geleistet hat. Das Großherzogtum müsse das Geld deswegen zurückfordern, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch. Durch die unzulässigen Steuervergünstigungen seien fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert worden, was gegen europäisches Recht verstoße. Hintergrund sei ein Steuervorbescheid, der es Amazon ermöglichte, "den größten Teil seiner Gewinne" von einem Unternehmensteil, der Luxemburger Steuerrecht unterliegt, auf einen anderen zu verlagern, bei dem das nicht der Fall war.

Wie die Kommission erläutert, hat Amazon durch die Anmeldung zweier Unternehmen in Luxemburg erheblich Steuern eingespart. Die Wettbewerbshüter hatten die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte. Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Italien. (mho)