Politiker fordern ein Verbot des "illegalen Hosting"
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats will auch Online-Rassismus als Straftat in das Abkommen gegen Cyberkriminalität aufnehmen.
Nach der überraschenden Verabschiedung 25. Version des Cybercrime-Abkommens, erhebt Jörg Tauss, forschungspolitischer Sprecher der SPD, Vorwürfe gegen die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Gegenüber Telepolis sagte er, das Abkommen sei ein "weiterer Schritt in Richtung europäischer Überwachungsstaat", die Parlamentarische Versammlung habe mit ihrer Entscheidung "kläglich versagt".
Kritik in der Parlamentarischen Versammlung scheint nach der Einarbeitung des einzigen Änderungsantrags, der Kontrollen zur Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel vorsieht, nicht mehr im Hinblick auf die Gefährdung der Privatsphäre der Bürger aufgekommen zu sein, sondern weil das Abkommen im Hinblick auf den Umfang der Straftaten nicht weit genug gehe. Das Abkommen behandelt neben Cracken, illegalem Abhören und Eindringen, Stören von Computersystemen, Stehlen, Manipulieren oder Löschen von Daten auch Vergehen gegen das Copyright, Umgehen von Kopierschutzsystemen und Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen von Kinderpornographie.
Die Parlamentarische Versammlung forderte, dass auch Menschenhandel und die Verbreitung rassistischer Propaganda über das Internet als Straftaten aufgenommen werden müssten. Man habe, so Tallo, sozialistischer Abgeordneter aus Estland und Vertreter des Menschenrechtsausschusses, einen entsprechenden Zusatz nur deswegen nicht gemacht, um die schnelle Ratifizierung des Vertrags nicht zu gefährden, wolle dies aber bald nachholen und dem Abkommen ein Protokoll anfügen, in dem die Verbreitung rassistischer Propaganda, die missbräuchliche Speicherung von Hassbotschaften und die Benutzung des Internet zum Menschenhandel definiert und kriminalisiert werden sollen.
Hier dürfte es vor allem eine Auseinandersetzung mit den USA geben, deren Verfassung eine Beschränkung der Meinungsfreiheit sehr schwer macht. Der Europäische Rat hat 43 Mitglieder, aber auch assoziierte Länder wie die USA, Kanada, Japan oder Südafrika haben vor, das gemeinsam entwickelte Abkommen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu unterzeichnen. Die Mitglieder des Ausschusses würden bedauern, dass wegen der ungenügenden Zeit die Verbreitung von Rassenhass nicht in das Abkommen als Straftat aufgenommen werden konnte, was "den übermäßigen Einfluss von Ländern, die sich traditionell jeder Beschränkung der Meinungsfreiheit entgegen stellen", zeige.
Rassistische Online-Inhalte würden schnell zunehmen, wobei die USA für Rassisten aus der ganzen Welt zu einem "Cyberhafen" geworden seien. Überlegt wird aufgrund der geografischen Grenzen der Strafverfolgung, "illegales Hosting" als Straftat einzuführen. Das liege dann vor, wenn rassistische Inhalte deswegen auf einen Server im Ausland gelegt werden, weil dort die Gesetze eine Strafverfolgung schwerer machen oder ganz verhindern. Identifizieren könne man solche Websites, bei denen "illegales Hosting" vorliegt, beispielsweise an der Sprache, an der Wohn- oder Rechnungsadresse des Contentanbieters oder an der Zahl der Aufrufe aus einem bestimmten Land.
Mehr in Telepolis: Soll illegales Hosting ein Verbrechen werden? (fr)