Airbnb: Berliner sollen wieder einfacher an Touris vermieten dürfen

Der Berliner Senat arbeitet an einer Reform des Gesetzes zum "Zweckentfremdungsverbot". Den Plänen zufolge sollen Hauptstädter Zimmer oder Wohnungen für einen begrenzten Zeitraum pro Jahr mit anderen "teilen" können.

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Airbnb-Anhänger

(Bild: dpa, Jens Kalaene/Illustration)

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Gerichte haben das 2014 in Kraft getretene Berliner Zweckentfremdungsverbot bereits angeschossen, sodass sich die rot-rot-grüne Regierungskoalition in der Hauptstadt nun zu einer Novelle des Gesetzes durchringen will. Die von der Linken Katrin Lompscher geleitete Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen plant laut Medienberichten, dass damit Privatpersonen Wohnungen für eine bestimmte Zeit ohne großen bürokratischen Aufwand an Touristen etwa über Portale wie Airbnb untervermieten dürfen.

Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist in Berlin nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist seit Mai 2016 weitgehend untersagt. Auch Privatleute brauchen seitdem eine behördliche Genehmigung, wenn sie ihre vier Wände für ein paar Tage mit Dritten "teilen" und damit ihr Konto aufbessern wollen. Die Verwaltung ist in der Regel zurückhaltend, wenn es um die Erteilung so einer Erlaubnis geht. Vermietet werden dürfen zudem meist nur weniger als 50 Prozent des selbst genutzten Wohnraums.

Die Reform soll laut einer Sprecherin der Senatsverwaltung bis zum Frühjahr stehen. Einen Entwurf wolle der Senat noch in diesem Jahr auf den Weg bringen, sodass das Abgeordnetenhaus in den ersten Monaten 2018 darüber abstimmen könnte. Offen sei noch, für wie viele Tage im Jahr die Lizenz zur Untervermietung gelten solle. Optionen zwischen 30 und 182 Tagen würden geprüft. Die Halbjahresfrist gilt derzeit in Hamburg; auch das Berliner Verwaltungsgericht hatte sie in einem aktuellen Fall zugunsten eines Privatvermieters für angemessen erachtet.

Die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Katrin Schmidberger, hat sich dagegen für 60 Tage und so für eine vergleichsweise restriktive Bestimmung ausgesprochen. "Das sind 30 Urlaubstage plus Wochenenden", erklärte sie gegenüber der tageszeitung. Ausgeschlossen werden solle, dass Zweitwohnungen als Ferienappartements betrieben werden dürften, was zuvor ebenfalls gerichtlich zugelassen wurde. Wer untervermieten wolle, müsse dies auch beim Bezirksamt anmelden.

Dafür solle es Schmidberger zufolge ein Registrierungssystem geben, wie es auch in Madrid oder Barcelona angewandt werde. Homesharing-Portale müssten dafür zur Zusammenarbeit mit den Behörden bereit sein. Booking.com habe dies bereits signalisiert, ein Gespräch mit Airbnb stehe noch aus. Der Branchenriese weigert sich angeblich bisher, Daten über Vermieter und Adressen herauszugeben.

Teil der Novelle sollen auch Verschärfungen sein. Ohne Genehmigung dürfte laut dem Vorhaben eine Wohnung künftig nur noch drei statt bisher sechs Monate leer stehen, bevor sie als zweckentfremdet gilt. Ferner soll der Abriss von Häusern mit intakten Wohnungen wieder erschwert und genehmigungspflichtig werden. Derzeit betreibt Airbnb in Berlin eine breit angelegte Werbekampagne fürs "Home Sharing" und gegen das Zweckentfremdungsverbot. Bei einem großen Teil der auf dem Portal aktiven Vermieter soll es sich mittlerweile aber um gewerblich agierende Profis handeln, wie Datenanalysten herausgefunden haben. (vbr)