iPhone-Design-Verletzung: Samsung bekommt neuen Prozess über Schadenszahlung

Apple muss in einem neuen Verfahren rechtfertigen, warum Samsung 400 Millionen Dollar für die Verletzung mehrerer iPhone-Geschmacksmuster – darunter ein rechteckiges Gerät mit abgerundeten Ecken – zahlen musste.

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Apple vs. Samsung

Ein Samsung Galaxy II (l) und ein Apple iPhone IV.

(Bild: dpa, Andreas Gebert/Symbol)

Lesezeit: 3 Min.
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Die inzwischen sechsjährige Patentschlacht zwischen Apple und Samsung geht in eine neue Runde: Ein weiterer Prozess soll nun – wie von dem südkoreanischen Konzern gefordert – klären, ob die bereits erfolgte Schadenszahlung von 399 Millionen Dollar für die Verletzung dreier Apple-Geschmacksmuster gerechtfertigt ist. Dies entschied die zuständige Richterin Lucy Koh am Sonntag, wie aus den von Foss Patents veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervorgeht (11-cv-01846-LHK, United States District Court, Northern District of California, San Jose Division).

Wegen der Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern (“Design Patents”) sollte Samsung ursprünglich knapp 1 Milliarde Dollar an Apple zahlen, die Summe wurde in anschließenden Verfahren schrittweise reduziert. Letztlich überwies der südkoreanische Konzern 548 Millionen Dollar an Apple, 399 Millionen Dollar davon für die Verletzung von Apple-Geschmacksmustern – um diese Summe wird nun weiter gehandelt.

Apple vs. Samsung

Auf vier Kontinenten haben sich Apple und Samsung vor Gericht getroffen, um den jeweils anderen wegen Verletzung von Patenten und Geschmacksmustern zu verklagen. Seinen bis dato größten Sieg errang Apple in Kalifornien: Ein Geschworenengericht befand Samsung für schuldig, mit zahlreichen Geräten gegen Apples Rechte verstoßen zu haben. Eine Übersicht über die Patente und Geschmacksmuster von Apple, um die es in dem Prozess ging, sowie über das Urteil und die bisherigen Weiterungen:

Es geht dabei um die US-Geschmacksmuster D618677 und D593087, die eine rechteckige Frontpartie eines Smartphones mit abgerundeten Kanten abdecken sowie um das Design-Patent D604305, das eine Rasterdarstellung von 16 bunten App-Icons auf einem schwarzen Bildschirm schützt – den iPhone-Homescreen.

Als Berechnungsgrundlage der Schadenssumme diente dabei der Gesamtgewinn aus dem Verkauf der jeweiligen Smartphone-Reihe und nicht etwa nur der durch die geschützte Funktion erzielte Gewinn. Bei der Verletzung von "Design Patents" müsse als Grundlage zur Schadensberechnung aber nicht zwingend das Endprodukt herangezogen werden, das an Nutzer verkauft wird, urteilte das von Samsung angerufene oberste US-Gericht zuvor einstimmig – es könne auch nur eine Komponente des Produktes sein.

Eines von Apples Geschmacksmustern schützt die Frontpartie des (ursprünglichen) iPhones.

Für welches spezifische von Apple vorgebrachte Geschmacksmuster nun das gesamte Smartphone oder aber nur eine Komponente als Berechnungsgrundlage dient, wollte das oberste Gericht nicht entscheiden, dies muss nun der neue Prozess klären, der wieder vor der ersten Instanz ausgetragen wird – dem Bezirksgericht von San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien.

Apple muss dabei zeigen, inwiefern Samsung die Geschmacksmuster mit Gesamtprodukten (und nicht nur bestimmten Bestandteilen) verletzt hat – und wie viel Gewinn dadurch erwirtschaftet wurden.

Ob das Verfahren tatsächlich ausgetragen wird, bleibt offen – Apple und Samsung könnten den Streit nach all den Jahren auch außergerichtlich beilegen. Die beiden Konzerne verbindet eine langjährige und milliardenschwere Partnerschaft, die durch die Komponenten für das iPhone X gerade nochmal verstärkt wird. Marktforscher schätzen, dass Samsung mit dem iPhone X mehr Umsatz machen wird als mit dem Galaxy S8. (lbe)