Celebgate: Dritter Mann wegen illegalen Zugriffs auf Promi-iCloud-Accounts belangt

Ein 32-jähriger Amerikaner will sich dazu schuldig bekennen, per Phishing Zugriff auf über 550 iCloud- und Gmail-Accounts erlangt zu haben. Die Verbreitung von Nacktfotos konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

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iCloud
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Von
  • Leo Becker

Die Ermittlungen im “Celebgate”-Fall haben zu einer weiteren Anklage geführt: Ein 32-jähriger US-Amerikaner aus Chicago will ein Schuldeingeständnis dafür ablegen, sich durch Phishing illegalen Zugriff auf über 550 iCloud- und Gmail-Benutzerkonten erschlichen zu haben – darunter mehrere Accounts von Prominenten. Dies teilte die Staatsanwaltschaft von Los Angeles mit. Es ist die nun dritte Person, die in der Angelegenheit belangt wird.

Ebenso wie bei den zwei vorausgehenden Angeklagten konnte dem Mann allerdings keine Verbindung zur Veröffentlichung der Fotos nachgewiesen werden. Die Ermittler konnten nicht beweisen, dass der Beschuldigte die durch den Zugriff erlangten Informationen "geteilt oder hochgeladen hat", so die Staatsanwaltschaft.

Dem Mann drohen theoretisch bis zu fünf Jahren Haft, in Anbetracht eines “Plea Deals” dürfte das Strafmaß allerdings deutlich niedriger ausfallen. Die beiden zuvor identifizierten Täter, die sich ebenfalls des unerlaubten Zugriff auf die Apple- und Google-Accounts für schuldig bekannten, wurden zu 9 sowie 18 Monaten Haft verurteilt.

Die Schauspielerin Kirsten Dunst "bedankte" sich nach dem Angriff bei Apples iCloud.

Unbekannte hatten vor drei Jahren zahlreiche Nacktbilder von Prominenten – darunter die Schauspielerinnen Kirsten Dunst, Jennifer Lawrence sowie das Model Kate Upton – veröffentlicht.

Aufgrund der vielen bekannten Opfer erhielt die “Celebgate” und “The Fappening” getaufte Aktion erhebliche Aufmerksamkeit und warf anfangs die Frage auf, ob eine Sicherheitslücke bei iCloud der Grund den illegalen Zugriff auf iPhone-Backups ermöglichte. Apple wies dies vehement zurück.

Erst im Anschluss erweiterte der iPhone-Hersteller den Schutz der Zwei-Faktor-Authentifizierung, die seitdem auch iCloud-Backups abdeckt: Bevor diese auf einem neuen Gerät heruntergeladen werden können, muss zusätzlich zu Benutzername und Passwort erst ein Sicherheitscode eingegeben werden. Die Zwei-Faktor-Authentifzierung ist nach wie vor eine optionale Schutzvorkehrung. Viele der veröffentlichten Nacktbilder wurden damals offenbar aus den automatisch durchgeführten iCloud-Backups entwendet, dafür wurde wohl auch gängige Forensik-Software eingesetzt.

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(lbe)