MailChimp wechselt auf Single-Opt-in – Seitenbetreibern drohen Abmahnungen

Der beliebte Newsletter-Dienst MailChimp stellt auf das Single-Opt-in-Verfahren um. Das beschleunigt zwar den Anmeldeprozess – doch Newsletter-Versendern in Deutschland drohen Abmahnungen und Vertragsstrafen. Sie müssen jetzt aktiv werden.

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MailChimp wechselt auf Single-Opt-In – Seitenbetreibern drohen Abmahnungen

In einer Mail informiert MailChimp seine Kunden über die Umstellungen des Anmeldeverfahrens. Die drohenden rechtlichen Probleme erwähnt der Text nicht.

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Der amerikanische Newsletter-Dienstleister MailChimp stellt sein Anmeldeverfahren um: Ab 31. Oktober setzen die Newsletter-Formulare standardmäßig auf das sogenannte Single-Opt-in-Verfahren – und nicht mehr auf Double-Opt-in. Das bedeutet, dass der Dienst künftig auf den Versand von Bestätigungs-E-Mail verzichtet. Ein rechtssicherer Anmeldeprozess ist damit allerdings nicht mehr gewährleistet. Bislang müssen die Nutzer zusätzlich einen in der Mail enthaltenen Link anklicken, um einen Newsletter zu abonnieren.

Der Anmeldeprozess wird für die Nutzer künftig also beschleunigt, weil ein Klick entfällt und der Newsletter sofort abonniert wird. Doch aus rechtlicher Sicht ist der Verzicht auf die Bestätigungs-Mail problematisch, warnt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke. Website-Betreiber, die Newsletter versenden, müssen nämlich die "notwendigen Einwilligungen" (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) nachweisen. Der Nachweis funktioniere nur über den Versand einer Bestätigungs-Mail, betont Schwenke. Zudem müssen die Newsletter-Abonnenten ihre Einwilligung jederzeit abrufen können (§ 13 Abs. 2 TMG, § 28 Abs. 3a BDSG). "Dieser Abruf ist möglich, wenn die Empfänger eine Bestätigungs-E-Mail erhalten", erklärt Schwenke.

Beim Verzicht auf das Double-Opt-in-Verfahren drohen Abmahnungen und Anwaltskosten sowie Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 2000 Euro. Dass MailChimp und nicht der Nutzer das Verfahren umgestellt hat, dürfte als Ausrede nicht gelten; die Verantwortung liegt beim MailChimp-Kunden. Website-Betreiber, die den US-Service in Deutschland nutzen, sollten deshalb darauf achten, das Double-Opt-in-Verfahren als Standardeinstellung auszuwählen. Das ist in den Konto-Einstellungen von MailChimp ganz einfach möglich. Das dort ausgewählte Verfahren bleibt auch nach der Umstellung am 31. Oktober bestehen.

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(dbe)