EU will Telearbeiter gleichstellen
Telearbeitsplätze im Handel sollen künftig mit herkömmlichen Arbeitsplätzen vergleichbar sein.
Für die Beschäftigung von Telearbeitern im Handelsbereich sollen dieselben Grundsätze gelten wie für andere Arbeitnehmer. Rechte, Gehaltsstrukturen und Aufstiegsmöglichkeiten müssen mit herkömmlichen Arbeitsplätzen vergleichbar sein. Dies fordert eine Europäische Rahmenvereinbarung über Leitlinien zur Telearbeit im Handel, die das Mitglied der zuständigen EU-Kommission Anna Diamantopoulou gestern vorgestellt hat. Die Vereinbarung bezieht sich auf alle Tätigkeiten, die mit Hilfe eines vernetzten Computers an einem anderen Ort als dem Betrieb des Arbeitgebers verrichtet werden.
Die zwischen den europäischen Sozialpartnern der Handelsbranche Eurocommerce (Arbeitgeber) und Uni-Europa commerce (Gewerkschaften) ausgehandelte Vereinbarung enthält konkrete Vorschläge zur Regelung der Telearbeit durch Tarifvertrag oder sonstige Vereinbarungen auf nationaler oder betrieblicher Ebene, um Arbeitsbedingungen, Urlaub und Abwesenheit, Aufgaben und Vertraulichkeit, Ausstattung und Arbeitsort des Telearbeiters sowie Teilnahme an Gewerkschaftsaktivitäten auf europäischer Ebene einheitlich zu regeln. (fm)