Erster Landesbericht zu Datenschutz in der Wirtschaft

Das baden-württembergische Innenministerium hat den ersten Bericht über den Datenschutz im privatwirtschaftlichen Bereich vorgelegt.

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  • dpa

Das baden-württembergische Innenministerium hat den ersten Bericht über den Datenschutz im privatwirtschaftlichen Bereich vorgelegt. Er zeigt nach den Worten von Innenminister Thomas Schäuble (CDU), dass die Unternehmen im Land den Datenschutz sehr ernst nehmen. Die am Freitag veröffentlichte Betrachtung enthält zwar zahlreiche kleinere Mängel beim Schutz personenbezogener Daten, aber nur wenige gravierende Beanstandungen. In Einzelfällen wurde ein nachlässiger Umgang von Banken mit sensiblen Kundendaten gerügt.

Dem Bericht zufolge wurden in Jahren 1999 und 2000 bei elf so genannten Vollkontrollen nur wenige datenschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt habe es rund 240 "Anlasskontrollen" gegeben, wobei in 70 Prozent der Fälle kein Verstoß offenbar wurde. Nur zwei Mal habe das Ministerium Bußgelder von 2000 Mark beziehungsweise 5000 Mark verhängt, weil Firmen gegen ihre gesetzliche Pflicht zur Mitwirkung bei den Kontrollen verstoßen hätten.

Beim Innenministerium sind derzeit 1352 Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg registriert, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeiten und speichern. Dazu zählen Rechenzentren, Datenerfassungsbüros oder Firmen aus dem Bereich des Direktmarketings, Adressverlage, Kreditschutzorganisationen, Auskunfteien oder Unternehmen der Markt- und Meinungsforschung. Die amtlichen Datenschützer haben das Recht, diese Firmen sowie Internet- oder Telebanking-Anbieter jederzeit ohne besonderen Anlass zu kontrollieren.

So gingen die Datenschützer des Ministeriums der Beschwerde eines Bürgers nach, der am Auszugsdrucker in einer Filiale seiner Bank statt seines eigenen Auszugs den Kontoauszug eines Dritten erhielt. Wie sich herausstellte, war ein Programmfehler bei dem überregional tätigen Geldinstitut der Grund. Nach der Beanstandung durch das Ministerium habe die Bank durch die Aufnahme weiterer Sicherungen in der Software dafür gesorgt, dass diese Verletzung des Schutzes sensibler personenbezogener Daten künftig unterbleibt.

Etwas schwieriger stellten sich Personenverwechslungen bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit durch Auskunfteien oder Kreditschutzorganisationen dar. Sie seien nie ganz auszuschließen und können für Betroffene negative Folgen haben: Im Versandhandel würden sie nicht mehr gegen Rechnung beliefert oder bekämen kein Handy von Telefonunternehmen. Zwar liege damit eine Verletzung von Datenschutzrechten vor. Das Ministerium sah aber keinen Grund zur Beanstandung, das es nur wenige Fälle gebe und andererseits der Versandhandel hohe Verluste durch nicht bezahlte Forderungen trage.

Die amtlichen Datenschützer wiesen in ihrem Bericht auch auf die Gefährdung personenbezogener Daten durch die wachsende Bedeutung des Internets hin. Dies betreffe insbesondere die elektronische Post. E- Mails und angehängte Dateien könnten durch die Vermittlung über verschiedene Rechnersysteme von Dritten mitgelesen werden und hätten damit den Vertraulichkeitsgrad einer Postkarte. (dpa) / (jk)