Rabattgesetz bleibt vorerst bestehen
Das Gesetz zur Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung verschiebt sich. Grund ist eine zweite Lesung im Bundestag, die von der CDU durchgesetz wurde.
Die Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung verschiebt sich über den 1. Juli hinaus. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 5. April hat die CDU jetzt eine zusätzliche Ausschusssitzung zu diesem Thema einberufen.
Experten gehen davon aus, dass die endgültige Verabschiedung des Gesetzes verschoben werden muss. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels äußerte sich distanziert: "Viele könnten enttäuscht reagieren, wenn jetzt die Reform nicht zum verabredeten Termin in Kraft trete." Auch für die Händler kommt die Verschiebung eher überraschend. So haben bereits jetzt Unternehmen wie Media-Markt ihre Marketingkampagnen auf die Verabschiedung des Gesetzes abgezielt.
Das Rabattgesetz existiert seit mehr als 70 Jahren und untersagt es den Händlern, Kunden mehr als drei Prozent Nachlass zu gewähren, während die Zugabeverordnung Gratisbeigaben zu einem Produkt verbietet. Die Verzögerung könnte auch Konsequenzen für die Bundesregierung haben, zumal die EU-Kommission ihr angedroht hat, Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu zwingen, sollte die Regierung das Rabattgesetz nicht korrigieren. (daa)