Freier Datenfluss: Verhaltene Begeisterung für europäische Free-Dataflow-Verordnung

Ein neuer Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum freien Datenfluss von nicht-personenbezogenen Daten stößt in europäischen Unternehmen auf verhaltene Zustimmung. Vor allem Selbstregulierung in Sachen Datenportabilität macht Sorgen.

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Freier Datenfluss: Verhaltene Begeisterung für europäische Free-Dataflow-Verordnung
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Die EU-Kommission will mit der Verordnung für einen freien Datenfluss nicht-personengebundener Daten der europaweiten Entwicklung von Cloud Computing, Big Data, Künstlicher Intelligenz und dem Internet der Dinge einen Schub verpassen. EU-Kommissar Andrus Ansip erwartet, dass sie den Eintritt von kleinen und mittleren Unternehmen in neue Märkte erleichtern wird. Dabei geht es ihm vor allem um die Vernetzung von Fahrzeugen sowie digitale Gesundheitsdienste, soweit diese mit nicht-personenbezogenen Daten arbeiten sollten.

Mit der Verordnung sollen die europaweit rund gesetzlichen Einschränkungen, die eine Datenlokalisierung verlangen, weitgehend beseitigt werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Belange der nationalen Sicherheit. Gleichzeitig sollen die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden erhalten bleiben.

Artikel 4 der Verordnung verbietet es, den Ort für die Speicherung und Verarbeitung von Daten auf einen bestimmten Ort oder einen bestimmten Mitgliedstaat zu beschränken. Entsprechend könnten Behörden in Ausschreibungen nicht mehr den Ort des Rechenzentrums vorgeben – mit der Folge, dass sie für Vor-Ort-Kontrollen gegebenenfalls weite Anreisen nach Spitzbergen oder Malta in Kauf nehmen müssten. Artikel 4, Absatz 1 ist so vage formuliert, dass auch Unternehmen unter die Regeln fallen könnten. Mit dieser Unklarheit wird sich jetzt das Europäische Parlament befassen müssen.

Ob wie geplant auch kleine und mittlere Anbieter von der Verordnung profitieren werden, ist nicht absehbar. Ein Jurist eines größeren deutschen Anbieters sagte heise online: "Die Verordnung eliminiert den bisher bestehenden nationalen Wettbewerbsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland." Die Verordnung werde den Weg zu einem offenen Wettbewerb bahnen, von dem aber eher die großen Unternehmen profitieren könnten, da kleine und mittlere Unternehmen kaum eine Verkaufsabteilung im Ausland betreiben werden.

Für Rechenzentren, die etwa vom Bund in Eigenregie betrieben werden, wird sich jedoch wenig ändern. Anders ist das bei großen IT-Dienstleistern wie Dataport, die für die öffentliche Verwaltung arbeiten und Ausschreibungen gewinnen müssen. Dataport-Sprecherin Britta Heinrich sagte heise online: "Wir gehen davon aus, dass sich öffentliche Verwaltungen im Zuge von Digitalisierungsprojekten und dem zu erwartenden zunehmenden Einsatz von Big-Data-Analysen immer mehr mit dem Hosting, der Analyse und Verarbeitung von nicht-personenbezogenen Daten auseinandersetzen wird." Beispiele dafür finden sich bereits jetzt in der Verkehrssteuerung, dem Bildungswesen oder bezogen auf die Digitalisierung von Kulturgütern.