ICOs: Finanzaufsicht warnt vor Crowdfunding mit Kryptogeld

Die Bankenaufsicht Bafin verweist auf "erhebliche Risiken" bei der Beteiligung an Schwarmfinanzierungen mit Kryptowährungstokens in Form von Initial Coin Offerings (ICOs). Dabei handle es sich um "höchst spekulative Investments".

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(Bild: Steve Buissinne, gemeinfrei (Creative Commons CC0))

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Kaum ein Tag vergeht mehr, an dem nicht ein hippes Startup ein Initial Coin Offering (ICO) ankündigt. Dabei handelt es sich um den Versuch einer Schwarmfinanzierung über die Ausgabe eigener "Münzen" oder "Tokens" auf Basis der Datenbanktechnik Blockchain, auf der etwa die boomende Kryptowährung Bitcoin aufsetzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sieht dies nun mit großer Sorge. Sie warnt vor "erhebliche Risiken" bei derlei "höchst spekulativen Investments". Anleger müssten sich darauf einstellen, dass ein Totalverlust ihres eingebrachten Gelds drohe.

Der Begriff ICO sei an den des Initial Public Offering (IPO) alias Börsengang angelehnt, erläutert die Bonner Behörde. Dadurch werde der Eindruck erweckt, dass die neue Form des Crowdfunding mit Aktienemissionen vergleichbar sei. Davon könne aber "weder technisch noch rechtlich" die Rede sein. Die im Rahmen von ICOs erworbenen Tokens unterlägen vielmehr häufig großen Preisschwankungen. Ein Zweitmarkt, auf dem Anleger die von ihnen jeweils erworbenen "Anteilsscheine" wieder veräußern könnten, sei oft nicht liquide oder gar nicht vorhandenen. Damit bestehe kaum eine Möglichkeit, "aus der Investition wieder gewinnbringend auszusteigen".

Typischerweise befänden sich Vorhaben, die über ICOs finanziert werden, in einem sehr frühen, meist experimentellen Stadium, betont die Bafin. Entwicklung und Geschäftsmodell seien dementsprechend "unerprobt". Ferner könnten Anleger die behaupteten Funktionsweisen der jeweiligen Tokens anhand des zugrundeliegenden Programmiercodes in Form sogenannter Smart Contracts nur schwer überprüfen. Der entsprechende Quelltext sei zudem prinzipiell angreifbar und damit manipulierbar.

Die Angaben der Anbieter seien oft unzureichend, unverständlich oder gar irreführend, da es keine "regulierten Prospekte" gebe, bemängelt die Finanzaufsicht. Der Anleger sei aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben und Transparenzvorschriften auf sich allein gestellt, wenn er die Identität, Seriosität und Bonität des Token-Anbieters überprüfen und das angebotene Investment bewerten wolle. Auch der Datenschutz sei nicht nach deutschen Maßstäben gewährleistet.

Nicht zuletzt attestiert die Bafin ICOs eine "systembedingte Anfälligkeit für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung". Anleger könnten also auch ihr Geld verlieren, wenn Behörden gegen Betreiber oder sonstige Beteiligte vorgingen, "die in solche illegalen Geschäfte einbezogen sind". Interessierte Verbraucher sollten einem Emittenten daher zumindest "so viele Fragen stellen wie nötig und dessen Angaben aus unabhängigen Quellen verifizieren".

Das junge Verfahren zur Kapitalakquise ist international umstritten. Während Estland etwa ein Staats-Kryptogeld in Form von "Estcoins" über ein ICO plant und die Crypto Fund AG in der Schweiz einen einschlägigen Investmentfonds auflegen will, haben China und Südkorea derlei Schwarmfinanzierungen bereits verboten. Rund um ICOs kommt es immer wieder zu Cyberangriffen und Betrugsversuchen. Auch die US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC hatte im Juli auf Risiken bei dieser Anlageform hingewiesen und betont, dass die Gesetze zum Anlegerschutz beachtet werden müssten. (jk)