Britisches Gericht stärkt Rechte von Uber-Fahrern

Uber hat ein Berufungsverfahren vor einem Arbeitsgericht in London verloren. Der Fahrdienstleister muss seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln.

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Arbeitnehmerrechte für Uber-Fahrer

(Bild: Uber)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Bert Ungerer

Uber-Fahrer in Großbritannien haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sowie auf Urlaubsgeld und bezahlte Pausen – genau wie Angestellte. Das Unternehmen sieht sich selbst jedoch als Vermittler selbstständiger Fahrer. Gegen eine erfolgreiche Klage zweier ehemaliger Fahrer, die wie Angestellte behandelt werden wollten, war Uber in Berufung gegangen, doch ein Londoner Arbeitsgericht hat das Urteil nun bestätigt.

Nach Unternehmensangaben vermittelt Uber in Großbritannien bis zu 50.000 Fahrer und sieht 80 Prozent von ihnen als Selbstständige an. In dem Gerichtsverfahren werden die Fahrer von der GMB unterstützt, einer der größten Gewerkschaften in Großbritannien. Uber hat Medienberichten zufolge bereits angekündigt, erneut Berufung einzulegen. Das Verfahren könnte nun vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens landen. (un)