E-Books sind keine BĂĽcher

Ein US-Bundesgericht hält E-Books nicht für gewöhnliche Bücher; werden die Rechte daran nicht ausdrücklich abgetreten, verbleiben sie beim Autor.

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Von
  • Bernd Behr

Der kleine New Yorker E-Buch-Verlag RosettaBooks fühlt sich als David, der einen Sieg gegen Goliath errungen hat. Ein US-Bundesgericht in New York hat gestern einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen. Damit wollte die Bertelsmann-Tochter Random House den Vertrieb von E-Books unterbinden, an denen der Random House seit Jahrzehnten die Urheberrechte hält.

RosettaBooks hatte sich bei den Autoren vertraglich die Rechte an den elektronischen Versionen gesichert. Im Rechtsstreit ging es konkret um die Werke von William Styron, Kurt Vonnegut und Robert Parker. Random House ist der Auffassung, dass die Print-Verträge auch die Veröffentlichung in elektronischer Form einschließen; ebenso wie beispielsweise Filmverträge auch die Veröffentlichung auf Videocassette oder DVD beinhalten.

Dieser Meinung folgte der Richter nicht. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei E-Books um eine eigenständige Publikationsform; werden die Rechte nicht ausdrücklich abgetreten, verbleiben sie beim Autor. Fraglich ist derzeit, ob Random House die Entscheidung auf sich beruhen lässt. Die Schriftsteller zumindest haben sich bereits auf die Seite von RosettaBooks geschlagen. Die New York Times zitierte einen Sprecher des US-Schriftstellerverbands mit der Bemerkung, die Klage von Ramdom House sei ein unverfrorener und durch nichts gerechtfertigter Versuch, Rechte, die man verschlafen habe, nachträglich zu reklamieren. (bb)