Free Data Flow: Bundesinnenministerium besteht auf digitaler Verwaltung auf deutschem Territorium

Das Bundesinnenministerium lehnt den Vorschlag der Europäischen Kommission zum Verbot der Datenlokalisierung für die Verwaltung ab, begrüßt sie jedoch für private Anwender.

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Free Data Flow: Bundesinnenministerium besteht auf digitaler Verwaltung auf deutschem Territorium

(Bild: dpa / Ole Spata, Archiv)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum Verbot der Datenlokalisierung für die Verwaltung behagt der Bundesregierung nicht. Gegenüber heise online betonte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, "dass Daten der öffentlichen Verwaltung weiterhin in Deutschland gespeichert und verarbeitet werden können sollten". Anders sehe sie es für den privaten Bereich. Die Bundesregierung habe sich aber zum Kommissionsentwurf für eine Verordnung zum freien Datenfluss noch nicht abschließend positioniert.

Die EU-Kommission will rund 50 gesetzliche Einschränkungen, die eine Datenlokalisierung verlangen, beseitigen. Behörden könnten dann in Ausschreibungen für IT-Dienstleister nicht mehr den Ort des Rechenzentrums vorgeben. Eine Ausnahme ist nur für Belange der nationalen Sicherheit vorgesehen.

Dem Bundesinnenministerium geht es aber nicht nur darum, Datanlokalisierungsvorschriften aufrechtzuerhalten, "sondern auch um faktisches Regierungs- und Verwaltungshandeln", wozu die IT-Konsolidierung gehöre. Daten der öffentlichen Verwaltung sollten daher auch weiterhin in Deutschland in eigenen Rechenzentren gespeichert werden können, auch wenn sie durch beauftragte Dienstleister betreut werden. Da sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch das Bundesfinanzministerium davon erfasst werden, sollen auch Verkehrs- und Finanzdaten in der Bundescloud gespeichert werden.

Estland, unter dessen Ratspräsidentschaft die Verordnung nun auf den Weg gebracht wurde, geht derzeit den umgekehrten Weg: Es hat im Sommer in Luxemburg ein erstes "Datenkonsulat" eingerichtet. Eine im Cyberwar untergegangene Verwaltung soll mittels Backup-Server, auf denen die estnische Verwaltungssoftware mit ihren Bürgerdatensätzen gespeichert ist, vom Ausland aus wieder in Betrieb genommen werden können. (anw)