SEPA-Überweisungen: Verbraucher beschweren sich über Einschränkungen

SEPA-Zahlungen mit der internationale Kontonummer IBAN funktionieren nicht immer, wie Verbraucherbeschwerden zeigen. In vielen Fällen wurden Konten außerhalb Deutschlands nicht akzeptiert.

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SEPA-Überweisungen: Verbraucher beschweren sich über Einschränkungen
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Überweisungen mit der internationalen Kontonummer IBAN sorgen immer noch für Probleme bei Verbrauchern, vor allem wohl bei grenzüberschreitenden Zahlungen. 140 Beschwerden von Verbrauchern sind dazu bei der SEPA-Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale eingegangen, einer Selbstkontrollinstanz der deutschen Wirtschaft. 103 Verstöße wurden beanstandet und ein Fall ging sogar vor Gericht, hieß es in einer ersten Zwischenbilanz der im Mai geschaffenen Beschwerdestelle.

Viele der Fälle ähnelten sich darin, dass Firmen außerhalb Deutschlands geführte Konten schlichtweg nicht akzeptiert hätten. Einen Schwerpunkt bildeten dabei Versicherungen, Energieversorger und Telekommunikationsdienstleister, aber auch Online-Händler. So ließen etwa die Online-Formulare der Firmen die Eingabe ausländischer Konten nicht zu oder der Kundenservice lehnte diese rundheraus ab. Auf Beanstandungen hätten die Firmen meist reagiert und – nach angemessener Anpassungsfrist – Besserung gelobt. Nur die Airline Easyjet musste beim Landgericht Frankfurt am Main auf Unterlassung verklagt werden (Az. 3-08 O 160/17).

Bei Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) ist es aber verpflichtend, dass Konten in allen 34 zum SEPA-Raum gehörigen Ländern erreicht werden, betonte die Wettbewerbszentrale. Für Unternehmen und Vereine gilt das Zahlungsverfahren seit 2014, Verbraucher müssen es seit Februar 2016 verwenden und die IBAN benutzen. (axk)