Drohnen: EU-Gremien einigen sich auf Pflicht zur Registrierung

"Gefährliche" zivile Drohnen und ihre Betreiber müssen sich in der EU künftig behördlich eintragen lassen, die Datenschutzbestimmungen werden verschärft. Darauf haben sich Unterhändler aus dem EU-Parlament und dem Rat verständigt.

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:Drohnen: EU-Gremien einigen sich auf Pflicht zur Registrierung

(Bild: Herney)

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Verhandlungsführer aus dem EU-Parlament, dem Ministerrat und der Kommission haben sich am Donnerstag erstmals auf einheitliche Vorgaben für zivile Drohnen geeinigt. Alle Mitgliedsstaaten sollen demnach sicherstellen, dass spezielle Kategorien unbemannter Flugobjekte und ihre Betreiber registriert werden. Betroffen sind vor allem Drohnen, die Menschen oder die Umwelt stark gefährden könnten. Dies bezieht sich etwa auf Risiken durch Abstürze, aber auch auf den Schutz der Privatsphäre Dritter oder der allgemeine Sicherheit. Betroffene Fluggeräte müssen ferner individuell markiert werden, damit sie einfach identifizierbar sind.

Der Kompromiss folgt größtenteils einem Plädoyer der Abgeordneten, wonach Drohnen mit einem "ID-Chip" ausgerüstet werden sollen. Die Kommission hatte in ihrem Vorschlag zur Reform der Luftfahrtstrategie dagegen keine Registrierungspflicht für die Fluggeräte ins Spiel gebracht. Laut der Absprache müssen Drohnenhersteller künftig für einen Vertrieb ihrer Produkte in der EU generell Grundanforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen. Die Kommission erhält den Auftrag, spezifische Bedingungen aufzustellen. Sie soll etwa festlegen, welche Drohnen Funktionen aufweisen müssen wie eine feste Begrenzung der Flughöhe oder der Reichweite oder ob Fähigkeiten zur automatischen Landung, zur Kollisionsvermeidung oder stabilen Lage in der Luft erforderlich sind.

Mit dem vereinbarten Verordnungsentwurf werden auch die europäischen Bestimmungen zu Flugsicherheit allgemein auf den neuesten Stand gebracht. Hier soll angesichts einer geschätzten Verdopplung des Luftverkehrs in den nächsten Jahrzehnten eine flexibleres, risikobasiertes System geschaffen werden. Ziel ist es, potenzielle Bedrohungen früher auszumachen und zugleich das bisherige Sicherheitsniveau mindestens zu wahren. Andererseits sollen die Regeln es der europäischen Luftfahrtindustrie erlauben, international wettbewerbsfähig zu bleiben. Zugleich setzen die EU-Gremien darauf, die Kooperation zwischen Mitgliedsstaaten untereinander und mit der Kommission gerade auch in Fragen der Cybersicherheit zu verbessern.

Der Parlamentsberichterstatter Marian-Jean Marinescu von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) zeigte sich erfreut, dass die Volksvertreter alle ihre Vorschläge in den finalen Text hätten überführen können. Auch für "neue Teilnehmer im Luftverkehr" gibt es so nach Ansicht des Rumänen nun Vorgaben, die gut für alle sind. Die ausgehandelte Linie muss noch von den Regierungsvertretern der EU-Länder bei einer Ratssitzung sowie vom Plenum des Parlaments formell bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Bisher fallen Drohnen, die leichter als 150 Kilogramm sind, unter nationale Bestimmungen. Hierzulande gilt seit April eine einschlägige Verordnung. Sie regelt etwa, wo und unter welchen Bedingungen Drohnenpiloten ihr Hobby ausüben dürfen. Für bestimmte Bereiche gilt ein generelles Flugverbot. Die USA hatten 2015 ein nationales Drohnenregister eingeführt, ein Berufungsgericht kippte aber im Frühjahr die allgemeine Meldepflicht. Registriert werden müssen so derzeit nur unbemannte Flugobjekte im kommerziellen Einsatz. (mho)