DUH erstreitet Einsicht in Unterlagen zu Abgasbetrug

Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) laut einem Urteil Einsicht in Unterlagen in Zusammenhang mit dem Abgasbetrug durch Volkswagen geben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin

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DUH erstreitet Einsicht in Unterlagen zu Abgasbetrug
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  • dpa

DUH-Geschäftsführer und Aktivist Jürgen Resch sorgt sich um die Luftqualität in Städten.

(Bild: Maximilian Geiß / DUH)

Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) laut einem Urteil Einsicht in Unterlagen in Zusammenhang mit dem Abgasbetrug durch Volkswagen geben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin, wie ein Justiz-Sprecher heute (1. Dezember 17) auf Anfrage bestätigte. Eine Berufung dagegen sei zugelassen worden.

Laut DUH bezieht sich die verlangte Einsicht auf Unterlagen von kurz vor Bekanntwerden des Abgasbetrugs Mitte September 2015 bis zum 15. Oktober 2015. Damals ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Pflichtrückruf für 2,5 Millionen Autos aus dem VW-Konzern in Deutschland an.

Die Umwelthilfe hatte nach eigenen Angaben im Februar 2016 Einsicht nach dem Umweltinformationsgesetz beantragt, die das Ministerium ablehnte. Diese „Transparenzblockade“ sei zu Recht gescheitert, sagte Anwalt Remo Klinger, der die DUH im Verfahren vertrat. Das Ministerium äußerte sich auf Anfrage am Freitag zunächst nicht. (fpi)