Machen Loot boxes Computerspiele zu Glücksspielen?

Im bayerischen Landtag diskutierten die Parlamentarier, wie mit Mikrotransaktionen in Computerspielen umzugehen ist. Die Regierung soll prüfen lassen, inwieweit diese die Spiele zu Glücksspielen machen.

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Online-Glücksspiele

(Bild: dpa, Axel Heimken)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Dr. Jan Bundesmann

Drei Dringlichkeitsanträge im bayerischen Landtag beschäftigten sich vergangen Woche mit Computerspielen, speziell Loot Boxes und Mikrotransaktionen in den Spielen. Die Freien Wähler forderten von bayerischen Regierung, darauf hinzuwirken, dass "Computerspiele, die sog. loot boxes oder vergleichbare Inhalte als kaufbare Elemente enthalten [...], entsprechend zu anderen jugendgefährdenden Inhalten behandelt werden und somit erst ab 18 Jahren erwerbbar sind".

Die CSU brachte einen etwas zahmeren Antrag ein und fordert, "die Problematik der sog. loot boxen verstärkt bei den Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz in Bayern zu berücksichtigen". Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag sogar, die erwähnten Elemente als Glücksspiel zu betrachten und deshalb eine Freigabe erst ab 18 Jahren zu erlauben. Allerdings fordert die SPD lediglich einen Bericht, wie die Regierung zu den angesprochenen Themen stehe und welche Handlungsmöglichkeiten sie hinsichtlich Altersfreigabe und Glücksspielstaatsvertrag sehe. Zwar argumentieren auch die freien Wähler in der Begründung mit dem Glücksspielcharakter, vermeiden aber den Bezug darauf im eigentlichen Antragstext.

Im Kern scheinen sich die Fraktionen, liest man das Protokoll der Sitzung vom 29.11., einig zu sein: Mikrotransaktionen bringen eine neue Dimension in die Spiele und können zu enormen Kosten führen. In anderen Ländern habe man sich dem Thema schon deutlich intensiver angenommen. In der CSU möchte man jedoch den Verbotsweg nicht gehen und lediglich auf Förderung der Medienkompetenz setzen. Letztlich angenommen wurden die Anträge der CSU und der SPD. Der Antrag der CSU beschränkt sich sehr direkt auf Bayern, während der SPD-Antrag im weiteren Verlauf durchaus auch bundesweit Einfluss haben könnte, weil die Regelwerke bundesweit gelten und etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ihre Arbeit nicht nur auf ein Bundesland bezieht. (jab)