Google verbietet Werbung auf dem Android-Sperrbildschirm

Die im November erfolgte Aktualisierung der Bedingungen für Apps im Play Store verbietet eine nervige Werbeform, und sorgt zudem für Klarheit in Sachen Alters-Rating und Design for Families.

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Google verbietet Werbung auf dem Sperrbildschirm
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tam Hanna

Google hat die Verträge für Apps im Play Store aktualisiert: Nun ist eine nervige Werbeform verboten. Klarheit gibt es in Sachen Alters-Rating und Design for Families.

Das vom weit verbreiteten Dateimanager ES File “populär gemachte” Ersetzen des Sperrbildschirms von Android-Smartphones ist ab sofort untersagt. Der genaue Passus klingt so: “Unless the exclusive purpose of the app is that of a lockscreen, apps may not introduce ads or features that monetize the locked display of a device.”

Dank der obligatorischen dreißigtägigen Frist haben Entwickler bis zum 30. Dezember dieses Jahres Zeit, ihre Programme an die neuen Regulierungen anzupassen. Danach dürfte ein insbesondere bei technisch wenig versierten Nutzern universell verhasstes Problem der Vergangenheit angehören.

Der Schutz Minderjähriger ist seit jeher ein Problem für Store-Betreiber: Schon zu Zeiten von Jamba und Co gab es immer wieder Medienkampagnen. Google bietet Entwicklern schon länger die Möglichkeit, durch Ausfüllen eines Fragebogens zu einem Alters-Rating zu kommen. Neu ist hier, dass das Ausfüllen dieses Formulars ab sofort obligatorisch ist und unbewertete Applikationen aus dem Store fliegen.

Wer ein spezifisch für die Bedürfnisse von Kindern vorgesehenes Programm anbietet, kann seit Juli 2016 auf “Designed for Families” zurückgreifen. Google aktualisiert die diesbezüglichen Kriterien nun zum zweiten Mal – das letzte Update erfolgte im April. Die Attributliste weist selbst keine Versionsinformationen auf, aber im Internet Archive finden sich ältere Varianten.

Beim Betrachten der Unterschiede fällt auf, dass Google im Bereich Log-in-Dienste schärfere Kriterien anlegt. So ist es nun im Allgemeinen verboten (may not), Google Sign In oder die Play Services als Log-in-Dienst zu verwenden. Bisher fand sich an der Stelle die offenere Formulierung "should not". Wie bisher gibt es für “Mixed Audience”-Apps eine Ausnahme, sofern das Einloggen nicht verpflichtend ist.

Aufgrund des offenen Aufbaus von Android ist das Aufkommen diverser Arten von Malware unvermeidlich: Gerade das Ersetzen des Lockscreens mit Zeitverzögerung (wie bei ES File) ist eine für wenig seriöse Entwickler gewinnbringende Maßnahme. Durch das Ändern der Play-Store-Bedingungen ist Google in der Lage, das Ökosystem zu steuern: Für viele User sind Applikationen, die nicht per Google Play erhältlich sind, quasi unsichtbar. (rme)