Showdown fällt aus: Springer und Burda einigen sich im Streit um Content-Klau

Kein Schlagabtausch vor Gericht: Nach langem öffentlichem Streit haben die Verlage im Streit um exklusive Inhalte von Bild.de eine außergerichtliche Einigung erreicht. Zu den Details schweigen sie sich aus.

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Showdown fällt aus: Springer und Burda einigen sich im Streit um Content-Klau

Um solche exklusiven "Bild+"-Geschichten, die auf Bild.de hinter der Paywall stehen, ging es in dem Streit.

(Bild: heise online)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Es versprach eines der spannenderen presserechtlichen Verfahren zu werden: Eigentlich sollten sich am 15. Februar am Landgericht Köln die Anwälte der Verlagshäuser Axel Springer und Hubert Burda gegenüberstehen, um über den Vorwurf des systematischen Content-Klaus zu streiten. Doch beide Seiten haben den Streit nun ohne Angaben von Gründen beendet.

Die Klage hatte Axel Springer bereits im Januar diesen Jahres eingereicht. Der Vorwurf: Die Konkurrenz habe systematisch Artikel aus dem Bezahldienst „BILDplus“ ausgewertet, umformuliert und anschließend auf dem eigenen Portal „Focus Online“ kostenfrei veröffentlicht.

Zwar gibt es kein Urheberrecht auf Fakten oder den Nachrichtengehalt von Artikeln – in den strittigen Artikeln war „Bild.de“ auch oft als Quelle genannt. Die Anwälte von Axel Springer waren dennoch optimistisch, dank der monatelangen Auswertung beider Angebote einen unzulässigen Content-Klau nachweisen zu können. Sie warfen der Konkurrenz unter anderem eine gezielte Behinderung des Geschäftsmodells der Paywall vor.

Daraus wird nun nichts. Wie Burda in einer knappen Mitteilung bekannt gibt, wurde der Prozess nun abgesagt. „Nach konstruktiven Gesprächen haben sich beide Häuser geeinigt, die gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden“, heißt es in der Mitteilung. Nähere Informationen – etwa ob eine Schadensersatzzahlung vereinbart wurde – soll es nicht geben.

Beide Verlage gehören zu den prominentesten Befürwortern eines Leistungsschutzrechtes, mit dem insbesondere Google für die Übernahme kleinster Textabschnitte zur Zahlung verpflichtet werden soll. Nachdem das Gesetz in Deutschland nicht zu den erhofften Zahlungen geführt hatte, wird nun eine entsprechende Regel auf europäischer Ebene diskutiert. (vbr)