Apples Marketingchef: Alle Gesichtserkennung außer Face ID "stinkt"

Die Gesichtserkennung des iPhone X leiste viel mehr als die Technik der Konkurrenz, so der Marketingchef. Um Datenschutzbedenken zu kontern, verspricht Apple eine spezielle Prüfung von Apps, die Gesichtsdaten erfassen.

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Apple iPhone X

Apples Marketingchef Phil Schiller bei der Vorstellung des iPhone X.

(Bild: dpa, Marcio Jose Sanchez/AP/dpa)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Die Gesichtserkennungssysteme anderer Smartphones müssen nach Ansicht von Apples Marketingchef deutlich weniger leisten als Face ID: Beim iPhone X sorgt die Technik nicht nur für eine Entsperrung des Gerätes, sondern dient auch zur Autorisierung von Bezahlvorgängen, erklärte Marketingchef Phil Schiller gegenüber dem Magazin Bright.nl.

Zudem habe Apple neue Funktionen entwickeln müssen, um den wegfallenden Home-Button beim iPhone X zu ersetzen – etwa zur Aktivierung von Siri und zum Öffnen der Multitasking-Ansicht. Die Dinge, “die andere mit Gesichtserkennung versucht haben”, seien nichts dergleichen, so Schiller – ”sie stinken alle”.

Schiller trat auch wachsenden Datenschutzbedenken rund um die Face-Tracking-Fähigkeiten der Kamera auf der Vorderseite des iPhone X entgegen: Entwickler können zwar Gesichtsbewegungen tracken, dabei handelt es sich aber um ein von Face ID strikt getrenntes System, das zudem weniger Daten erfassen könne.

Apps können mit der Frontkamera des iPhone X Gesichtsausdrücke erfassen.

Jede App, die auf Gesichtsdaten zugreifen wolle, müsse einen gesonderten Prüfprozess bei Apple durchlaufen, bevor diese zugelassen wird, betonte Schiller: “Wir schauen uns genau an, was die App mit diesen Daten macht und ob der Nutzer dies versteht”.

Apps können auf dem iPhone X im Rahmen von ARKit Gesichtsausdrücke erkennen, über 50 spezifische Muskelbewegungen werden dabei laut Apple erfasst. Datenschützer befürchten, dass Apps dies missbrauchen könnten, um etwa Emotionen live zu ermitteln – oder Nutzerprofile anzulegen.

Der Nutzer erhält keinen gesonderten Hinweis auf diese Gesichtserfassung, er muss der App lediglich einmalig den Zugriff auf die Kamera erlauben. Ist die App anschließend aktiv, kann diese jederzeit auf die Kameras zugreifen – unbemerkt vom Nutzer. Ein Entwickler einer App, die diese Technik nutzt, hatte jüngst erzählt, von einer gesonderten Überprüfung sei nichts zu sehen gewesen – auch dass die eigentlich geforderte Datenschutzerklärung fehlte, habe niemand bemerkt. (lbe)