DUH klagt gegen Kraftfahrt-Bundesamt

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch mehrere Klagen der Deutschen Umwelthilfe wegen des Abgasskandals gegen das Kraftfahrt-Bundesamt. Geht es nach der DUH, dürfen Opel und VW einige Modellen nicht mehr herstellen

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VW Touareg Produktion

(Bild: VW)

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Von
  • dpa

Beim VW Touareg ordnete das KBA einen Rückruf an.

(Bild: VW)

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (13. Dezember 2017) mehrere Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen des Abgasskandals gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Umwelthilfe wendet sich damit gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos.

Nach Gerichtsangaben sind Fahrzeuge beziehungsweise Motoren der Autohersteller Opel und Volkswagen betroffen. Daher ist die Adam Opel AG in vier und die Volkswagen AG in einem Verfahren beigeladen. Einer der Hauptpunkte der mündlichen Verhandlungen ist die Frage, ob die Umwelthilfe in diesen Angelegenheiten überhaupt klagebefugt ist.

Die DUH will unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt, wie der Anwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt, sagt. Die Fahrzeuge dürften in diesem Fall so nicht mehr hergestellt werden. Zudem sehe der Verband die Rückrufanordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an. Das KBA wollte sich im Vorfeld der Verhandlungen nicht äußern.

Nach Angaben von DUH-Anwalt Klinger sind die Verfahren in Schleswig die ersten dieser Art bundesweit. Die anderen Klagen, die der Verband im Kampf gegen Dieselfahrzeuge angestrengt hat, richten sich gegen Kommunen und betreffen Fahrverbote in Innenstädten. (mfz)