Freier Fluss der Daten und Datenschutz: Europaparlament setzt Regeln für den digitalen Handel

Mit einer Entschließung will das Europaparlament den digitalen Handel zum festen Bestandteil der EU-Außenhandelspolitik machen.

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Freier Fluss der Daten und Datenschutz: Europaparlament setzt Regeln für den digitalen Handel
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Von
  • Monika Ermert

Das Europäische Parlament hat eine Strategie für den digitalen Handel verabschiedet. Mit einem Initiativbericht soll die europäische Kommission verpflichtet werden, den globalen digitalen Marktzugang und den Nutzen für EU-Verbraucher in allen künftigen Abkommen zu berücksichtigen. Der freie Fluss der Daten sei durchaus vereinbar mit hohen Datenschutzstandards, teilen die Parlamentarier der Kommission in dem Bericht mit.

Marietje Schaake

(Bild: twitter.com/marietjeschaake )

Mit dieser ersten digitalen Handelsstrategie, die alle fünf Jahre überprüft werden soll, geben die Parlamentarier Handelskommissarin Cecilia Malmstroem ein paar Hausaufgaben. So gehörten Regeln für den grenzüberschreitenden Datenfluss bei Einhaltung der EU-Datenschutzstandards in jedes neue Handelsabkommen, meinte die für den Bericht verantwortliche Berichterstatterin Marietje Schaake von den niederländischen Liberalen (ALDE). "Mit dem Bericht zwingt das Parlament die Kommission nun, entsprechende Regeln zu formulieren", sagte sie.

Zu den Eckpfeilern der vom Parlament beschlossenen digitalen Handelsstrategie gehören neben den Grundrechten – Zugang, Datenschutz, Meinungsfreiheit – auch Netzneutralität, Diskriminierungsfreiheit und Wettbewerb. Sowohl Wettbewerbsverzerrungen durch übermäßige Marktkonzentration als auch die zunehmenden, teils als Sicherheitsbedürfnis verbrämten, protektionistischen Tendenzen in der Digitalwirtschaft soll die EU in ihrer Handelspolitik entgegenwirken.

Zum handelspolitischen Ziel erhoben wird schließlich auch die Netzneutralität. Der gesamte Internetverkehr soll "unabhängig von dessen Sender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung in gleicher Weise, diskriminierungsfrei und ohne Beschränkungen oder Eingriffe behandelt werden", heißt es in dem Initiativbericht. Datenverkehrsmanagement soll als Ausnahme und nur zum Schutz der Netzintegrität erlaubt werden.

Urheberrechte seien auch in der digitalen Welt zu schützen, schreiben die Parlamentarier der Kommission ins Stammbuch. Aber die Handelsabkommen seien nicht das Vehikel, um die Rechte auf Geistiges Eigentum auszuweiten. (anw)