Strenge Regeln für Multicopter in Skigebieten

Die eigene Abfahrt und die verschneite Landschaft aus der Luft zu filmen, gehört für viele Skiurlauber mittlerweile zum Wintersport dazu. Gesetzgeber und Skipistenbetreiber regeln den Einsatz von Drohnen scharf, um Abstürze auf den Pisten zu verhindern.

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Skilift von oben

Selfie-Stick oder Drohne?

(Bild: pixabay.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Drohnen können auf den Skipisten zu einem Problem werden, besonders dann, wenn der Pilot selbst auf Skiern steht. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, wollen immer mehr Privatpersonen ihre Abfahrt mit einer Drohne filmen, haben diese möglicherweise aber nicht unter Kontrolle. Bisher gab es noch keine Unfälle durch abgestürzte Drohnen, die Betreiber der Skigebiete setzen dennoch auf Verbote.

Die meisten Betreiber erteilen nur in Ausnahmefällen eine Drehgenehmigung. "Damit sichern wir uns ab. Im Zweifelsfall sind wir nicht dafür verantwortlich, wenn ein Unfall passiert oder die Drohne über unerlaubtes Gebiet fliegt", sagt Verena Lothes von der Zugspitzbahn. Genehmigungen gibt es nur für Werbeagenturen oder Medien. Für Privatpersonen sind Drohnen dort sowieso verboten.

"Wer auf der Piste eine Drohne aus seinem Rucksack packt, der wird von uns angesprochen und muss dann eben von dannen ziehen", erklärt Jörn Homburg vom Skigebiet Oberstdorf/Kleinwalsertal. Wer möchte, kann aber auf der Homepage einen Antrag auf Drohnennutzung am Berg stellen. Dazu muss man ein Formular ausfüllen, eine Haftpflichtversicherung für die Drohne abschließen und eine Kopie der Fluglizenz hochladen.

Die Fluglizenz ist in Deutschland für alle Drohnen ab zwei Kilo Pflicht. Geregelt wird das in der «Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten», die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im April eingeführt hat. Demnach kann jeder ab 16 Jahren eine Drohnen-Prüfung absolvieren und damit eine Pilotenlizenz bekommen. In der Verordnung steht auch, dass Drohnen weder über Menschenansammlungen noch über Naturschutzgebiete fliegen dürfen.

Viele Hobbyfilmer haben davon aber noch nie etwas gehört. Die Betreiber der Arber-Bergbahn haben deshalb die wichtigsten Regeln auf Facebook nochmal zusammengefasst. "Wir haben sechs Gebote aufgestellt", erklärt Pressesprecher Andreas Stadler. "Erstes Gebot: Du musst die Auflagen des Bundesministeriums einhalten." Ein anderes Gebot legt einen Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern zu anderen Skifahrern fest und ein weiteres, dass Filmaufnahmen erst von der Bergbahn freigegeben werden müssen.

Außerdem steht Stadler gerade mit den Betreibern von map2fly in Kontakt. Auf der Homepage können Drohnenpiloten auf einer Landkarte nachschauen, in welchen Gebieten sie starten dürfen oder eben nicht. "Uns fehlt nur noch eine Karte mit den genauen Grenzen des Skigebiets", sagt der Sprecher. In ein paar Wochen soll auf der Homepage dann auch die Arber-Bergbahn zu finden sein.

Eigene Drohnen-Zonen, wie sie in anderen Ländern teilweise schon ausprobiert werden, sind auf den bayerischen Pisten momentan noch kein Thema. Die Gefahr sei einfach zu groß, sagt Andreas Brandtner von der Steinplatte und erinnert an den Unfall beim Weltcup in Italien im Dezember 2015. Damals wäre Skirennläufer Marcel Hirscher beinahe von einer abstürzenden Drohne getroffen worden. (jam)