Datenschutzaufsicht und Bundeskartellamt gemeinsam gegen Facebook

Nachdem das Bundeskartellamt festgestellt hat, dass Facebook in Deutschland seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Datensammlungen aufzubauen, zeigt der für das soziale Netzwerk zuständige Datenschutzbeauftragte Unterstützung an.

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Datenschutzaufsicht und Bundeskartellamt gemeinsam gegen Facebook

Johannes Caspar

(Bild: dpa / Lukas Schulze)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar begrüßt das Vorgehen des Bundeskartellamts gegen Facebook. Gegenüber heise online sagte er: "Ich unterstütze nachdrücklich die Initiative des Bundeskartellamtes, marktmachtbezogene Datenschutzverstöße gerade auch mit kartellrechtlichen Mitteln durchzusetzen." Kartellamtspräsident Andreas Mundt hatte die Rechtmäßigkeit der Nutzereinwilligung bestritten. Er hatte unter anderem moniert, dass die Internet-Nutzer Facebooks Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto nicht wirksam eingewilligt hätten.

Datenschutz und der Schutz des Wettbewerbs vor missbräuchlichen Verhalten bei sozialen Netzwerken sind laut Caspar zwei Seiten einer Medaille: Die Möglichkeit, Daten der Nutzer zu erhalten und zu kapitalisieren, sei für den wirtschaftlichen Erfolg eines sozialen Netzwerks grundlegend. Umgekehrt sei die Marktmacht für die Gewinnung möglichst vieler Nutzer wiederum Schlüssel zur Durchsetzung der rechtlichen Bedingungen für die Erhebung der Nutzerdaten.

Caspar betont, dass ein "ganzheitlicher Ansatz ganz wichtig ist, weil Datenschutzaufsichtsbehörden hier alleine nicht weiterkommen". Datenschutzrechtlich müssten Nutzer "freiwillig" in die Nutzungsbedingungen einwilligen. "Facebook nutzt das Machtgefälle zwischen sich und den Nutzern aus und verknüpft diese Einwilligung mit Bedingungen, die über das angemessene Maß hinausgehen", erklärt Caspar.

Aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden gilt dies insbesondere für Daten, die Facebook aus Drittquellen generiert: Sei es die Weitergabe von Daten der konzerneigenen Unternehmen, sei es von personenbezogenen Daten über Social-Plugins und Fanpages sowie durch Mess- und Analysedienste. Caspar wies darauf hin, dass dies seitens der Datenschutzaufsichtsbehörden nur schwer angreifbar sei, da es um Wettbewerbsfragen gehe. Caspar, der gegen Facebook auch ein Verfahren wegen des Abgleichs von Adressdaten von Facebook- und WhatsApp-Nutzern angestrengt hat, hält "die Umgehung von Datenschutzbestimmungen und die unangemessene Ausrichtung von Datenverarbeitungskonditionen für ein zentrales wettbewerbsrechtliches Anliegen".

Das Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook ist der erste Fall, in dem Synergien zwischen Kartell- und Datenschutzrecht systematisch identifiziert und genutzt werden. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Länder hatte mit ihrer Entschließung zu "Marktmacht und informationelle Selbstbestimmung" bereits 2014 eine engere Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsbehörden in Gang gebracht.

Diese besteht vor allem in einem intensiveren Wissenstransfer, da es eine gesetzliche Kooperationspflicht nicht gibt. So referierte Johannes Caspar beispielsweise vor der Monopolkommission über den Zusammenhang von Datenschutz und Wettbewerb. Eine Zusammenarbeit mit den Verbraucherschützern ist indes bereits gesetzlich geregelt: So ist bei Unterlassungsklagen eine Anhörung der Datenschutzaufsichtsbehörden Pflicht.

"Wir sind hier auf nationaler Ebene schon weiter als auf europäischer", stellt Caspar fest. Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hatte Anfang 2017 ein "digitales Clearing-Haus" eingerichtet, über dass sich die verschiedenen Aufsichtsbehörden enger austauschen können. (anw)