Hamburg: Hochschulen und öffentliche Unternehmen drücken sich vor Transparenz

Das Hamburger Transparenzgesetz hat sich in seinen ersten fünf Jahren grundsätzlich bewährt, doch der Hamburgische Informationsfreiheitsbeauftragte weist auf anhaltende Umsetzungsdefizite hin.

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Hamburg: Hochschulen und öffentliche Unternehmen drücken sich vor Transparenz

Nicht immer ist alles ganz durchsichtig in Hamburg.

(Bild: pixabay.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Transparenzgesetz in Hamburg gilt als das beste Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland und ist Vorbild für Nachfolgeregelungen in anderen Ländern und Staaten. Anlässlich seines am heutigen Mittwoch vorgestellten 5. Tätigkeitsberichts zeigt der Hamburgische Informationsfreiheitsbeauftragte Johannes Caspar aber mehrere Schwachstellen und Umsetzungsdefizite auf. So wurde etwa die Pflicht, Ergebnisse von Regelprüfungen in Hamburger Pflege- und Wohnheimen möglichst schnell in verständlicher und vergleichbarer Form zu veröffentlichen, noch nicht umgesetzt. Auf Nachfragen wurde Caspar lediglich vertröstet.

Anhaltende Defizite stellte Caspar auch in Sachen Drittmittelforschung an Hamburger Hochschulen fest. Während er nach dem Transparenzgesetz eine Veröffentlichungspflicht für die Hochschulen sieht, interpretiert die Wissenschaftsbehörde BWFG als Aufsichtsbehörde über die Hochschulen nur eine "Unterrichtungspflicht". Zwar sieht das Hamburger Hochschulgesetz eine allgemeine Veröffentlichungspflicht für alle Drittmittelprojekte vor, doch diese werde laut Caspar im Rahmen von Jahres- oder Geschäftsberichten sowie Forschungsberichten "nur dezentral und uneinheitlich" umgesetzt.

Derzeit stammen weniger als ein Prozent der im Transparenzportal der Hansestadt enthaltenen Informationen von den mehr als 40 öffentlichen Unternehmen. Zur Veröffentlichungspflicht öffentlicher Unternehmen sind derzeit etliche Gerichtsverfahren anhängig. Am 18. September 2017 entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass es keine Transparenzpflicht für die mittelbare Staatsverwaltung gibt, zu der etwa die Universität Hamburg sowie die Handwerks- und Handelskammer gerechnet werden. Der Chaos Computer Club hatte gegen die Handelskammer Hamburg eine Klage auf Veröffentlichung im Transparenzportal eingereicht.

Johannes Caspar sieht hier "dringenden" Nachbesserungsbedarf beim Gesetzgeber. Im Sommer 2017 wurde die Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes abgeschlossen, weshalb er davon ausgeht, dass der Gesetzgeber dies bei der nun anstehenden Überarbeitung des Transparenzgesetzes angehen wird. Caspar setzt sich außerdem dafür ein, dass er Fehlverhalten nicht nur formell beanstanden kann, sondern Befugnisse erhält, um das Gesetz "rechtsverbindlich" durchzusetzen.

Laut Evaluation wurden im Zeitraum von September 2014 bis Februar 2017 rund 66.000 Dokumente und Datensätze veröffentlicht. Ein Prozent der Veröffentlichungen stammen von der mittelbaren Staatsverwaltung, 0,7 Prozent von veröffentlichungspflichtigen Unternehmen. Das Gros stammt von Behörden und Gerichten. Dabei handelt es sich bei 85 Prozent der Informationsobjekte um automatische Veröffentlichungen durch angebundene Liefersysteme.

Eine einzige veröffentlichungspflichtige Stelle gab fiskalische Schäden durch die Veröffentlichung an, die sich auf rund eine Million Euro aufsummieren. Nur sieben Prozent der Stellen gaben einen "erheblichen" Mehraufwand an, zwei Drittel hingegen nur einen "geringen". Seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes wurden über 4200 Anträge auf Informationszugang gestellt, wobei bei 3200 Anträgen der Informationszugang vollständig gewährt wurde. (vbr)