EU-Staaten befürworten breiten freien Datenfluss im digitalen Binnenmarkt

Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, Vorgaben zur nationalen Speicherung von Daten abzuschaffen. Ausnahmen sind nur für die nationale Sicherheit vorgesehen. Die geplante hiesige Bundescloud steht damit in den Sternen.

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EU-Staaten befürworten breiten freien Datenfluss im digitalen BinnenmarktStefan Krempl

(Bild: dpa / Ole Spata)

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In der EU soll es bald nicht mehr vorgeschrieben sein, nicht-personenbezogene Daten national vorzuhalten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) des Ministerrats hat sich am Mittwoch darauf verständigt, diese Auflagen zu beseitigen. Die Regierungsvertreter folgen damit im Kern einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung für den freien Datenfluss.

Der EU-Rat will mit seiner Linie einen einheitlichen Markt schaffen für Dienste, mit denen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Begünstigt werden soll damit neue digitale Technik wie Cloud Computing, Big Data, Künstliche Intelligenz oder das Internet der Dinge. Ausnahmen von der Regel sollen nur für den Bereich der nationalen Sicherheit möglich sein.

Die Mitgliedsstaaten wollen zugleich sicherstellen, dass befugte Behörden weiter etwa zur Strafverfolgung oder Kontrolle auf die Daten zugreifen können, etwa durch einfachere Instrumente zur Rechtshilfe. Um den eigentlichen Ansatz durch diese Klausel nicht zu unterwandern, müssen EU-Länder laut der Ratsposition der Kommission ihre Anforderungen für lokale Speichervorgaben mitteilen. Eine Datenverwaltung oder der Betrieb von Rechenzentren in Eigenregie ohne externe Dienstleister wird laut dem Standpunkt im Behördenbereich aber weiter möglich bleiben.

Professionellen Nutzern von Datendiensten soll es über Vereinbarungen der Provider zudem erleichtert werden, den Anbieter zu wechseln und im verhältnismäßigen Rahmen Daten mitzunehmen. Wenn Datensets sowohl nicht-personenbezogene Messwerte als auch persönliche Informationen beinhalten, gelten laut der Ratslinie für letztere die Bestimmungen aus der Datenschutz-Grundverordnung. Der Ratsausschuss hat den Verhandlungsführern der Mitgliedsstaaten zugleich das Mandat erteilt, im neuen Jahr in Gespräche zur Kompromisssuche mit dem EU-Parlament einzutreten. Die Abgeordneten müssen ihre Linie zu dem Verordnungsentwurf aber erst noch festzurren. Das Dossier soll spätestens im Sommer 2018 stehen.

Der Wirtschaftsverbund Digital Europe, dem Konzerne wie Amazon, Apple, Google, IBM, Microsoft oder Siemens angehören, sprach von einem "frühen Weihnachtsgeschenk für die europäischen Bürger". Diese könnten nun bald einfacher eine "ganze Reihe innovativer datengetriebener Produkte und Dienste" genießen.

Hiesige IT-Dienstleister wie Dataport, die für die öffentliche Verwaltung arbeiten und Ausschreibungen gewinnen müssen, hatten dagegen verhalten auf den Kommissionsvorschlag reagiert. Dem Bundesinnenministerium behagte der Vorschlag nicht. Es wollte eigentlich generell durchsetzen, "dass Daten der öffentlichen Verwaltung weiterhin in Deutschland gespeichert und verarbeitet werden können sollten". Falls die Verordnung beschlossen werde dürfte es schwer werden, die geplante "Bundescloud" noch zu realisieren. Die Regierung wollte in diesem Zusammenhang auch den IT-Betrieb der unmittelbaren Bundesverwaltung bis 2022 stufenweise bei ein bis zwei Dienstleistern "an wenigen Standorten" konzentrieren. (anw)