Europäisches Leistungsschutzrecht: EU-Kommission hielt kritische Studie versteckt

Die im Januar im EU-Parlament anstehende Copyright-Reform gerät weiter unter Beschuss. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene und bislang unveröffentlichte Studie bilanziert, dass ein Leistungsschutzrecht den Verlagen mehr schadet als nützt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 53 Kommentare lesen
Europäisches Leistungsschutzrecht: Kritische Studie von EU-Kommission versteckt

(Bild: stevepb)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
Inhaltsverzeichnis

Ein EU-Leistungsschutzrecht könnte sich angesichts der herrschenden Marktkräfte nicht nur als wirkungslos, sondern sogar kontraproduktiv erweisen. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag der EU-Kommission erstellten Studie, die erst durch eine Informationsfreiheitsanfrage der Europaabgeordneten Julia Reda von der Fraktion Piraten/Grüne ans Licht gekommen ist. Der Entwurf der kritischen Literaturstudie "Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers" wurde möglicherweise zurückgehalten, weil er " inhaltlich nicht zur eigenen Linie passt", schreibt Zeit online nun.

Erst vor zwei Tagen wurde der Entwurf in das Registrationssystem der Kommission aufgenommen, ebenso ein Mailwechsel mit den Studienautoren vom "Joint Research Center" mit Überarbeitungswünschen der Kommission. Das "Joint Research Center" ist ein wissenschaftlicher Dienst, der für die Kommission arbeitet – der Studienentwurf stammt damit aus dem eigenen Haus. Offiziell wurde die Literaturstudie bis heute nicht abgenommen. Eine Studie im Auftrag des EU-Parlaments war im Sommer 2017 zu demselben Ergebnis gekommen, wird aber bisher vom zuständigen Berichterstatter, dem Abgeordneten Axel Voss (CDU) ignoriert.

Mit dem Leistungsschutzrecht wird Verlegern das Recht gegeben, von News-Aggregatoren beziehungsweise Suchmaschinen für die Nutzung von urheberrechtlich nicht erfassten kleinsten Textausschnitten Lizenzgebühren verlangen zu dürfen. Ursprünglich sollte damit ausschließlich bei großen Anbietern wie Google abkassiert werden, doch bislang konnten die Verlage ihr neues Recht "nicht monetarisieren", heißt es in dem Studienentwurf. Wie heise online von einem betroffenen Startup erfuhr, wurden aber kleine Unternehmen von einzelnen Verlagen mit Forderungen für Lizenzgebühren in Höhe von bis zu 50.000 Euro jährlich konfrontiert.

Die Studie des "Joint Research Center" hält nun fest, dass sowohl das spanische als auch das deutsche Leistungsschutzrecht den Verlegern angesichts der herrschenden Marktkräfte einen Wert von "Null" erbracht hat. Sie verweist überdies auf andere Studien, die einen positiven Einfluss der Aggregatoren auf die Werbeeinnahmen der Verlage aufzeigten. Kleineren Verlagshäusern in Spanien habe der Rückzug von Google News sogar geschadet, weil der Traffic auf ihre Websites zurückging.

Das Leistungsschutzrecht fĂĽr Presseverleger

Die Studie verweist auf neue Projekt von Google und Facebook, die Verlegern mehr Zugang zu Nutzerdaten gewähren und plädiert dafür, dass Verlage und Aggregatoren eher mehr zusammenarbeiten sollten: "Es gibt eine große Bandbreite für künftige Innovationen, die neue Umsatzquellen erschließen, welche über die traditionelle Wahl zwischen Werbung und Abonnements hinausgehen."

Eine Sprecherin der Kommission betonte gegenüber heise online, dass sich die Literaturstudie nicht speziell mit dem Kommissionsvorschlag für ein Leistungsschutzrecht, sondern mit den Marktkräften auf dem Online-Nachrichtenmarkt befasst habe. Außerdem würden die in Spanien und Deutschland gemachten Erfahrungen mit einem Leistungsschutzrecht nicht dem Kommissionsvorschlag gegenübergestellt.

Die Schaffung des "digitalen Binnenmarkts" ist eine Top-Priorität für EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Das europäische Parlament will sich Ende Januar mit dem Kommissionvorschlag für ein europäisches Leistungsschutzrecht befassen. Dazu liegen bereits jetzt rund 1500 Änderungsanträge vor.

Die Sprecherin betonte, dass sich die Kommission ständig mit ihren wissenschaftlichen Diensten austauscht. Aus dem jetzt veröffentlichten E-Mailwechsel geht hervor, dass der Kommission mindestens seit März 2016 Entwürfe der von ihr in Auftrag gegebenen Studie vorlagen. Im September 2016 legte der damalige Digitalkommissar Günther Oettinger mit der Copyright-Reform auch seinen Entwurf für ein europäisches Leistungsschutzrecht vor. Im Oktober 2016 wurde der Kommission eine letzte Fassung der Studie zugesandt – mit der Bitte, bis Mitte November zu kommentieren.

Doch erst Monate später ging die Kommunikation schriftlich dokumentiert weiter: Wie aus einem Mail-Wechsel vom Mai und Juni 2017 hervorgeht, baten die Studienautoren ihre Auftraggeber in der Kommission, doch eine Quelle für die Behauptung anzuführen, dass das werbefreie Google News für Google einen Umsatz von rund 100 Millionen Euro generiere, indem es Nutzer an die werbefinanzierte Google-Suchmaschine weiterleite. Dabei verweisen die Autoren darauf, dass das deutsche Bundeskartellamt dieses Argument bereits zurückgewiesen habe.

Julia Reda entdeckte die Studie erst nach einer ganzen Reihe von Informationsfreiheitsanfragen bei der Kommission und dem Joint Research Center. Sie weist darauf hin, dass die Studie bis vor zwei Tagen gar nicht im System der Kommission registriert war, obwohl die Regeln dies verlangten. Die Kommissionssprecherin weist hingegen darauf hin, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen waren, als der Informationszugang beantragt wurde. Die Arbeiten hätten sich länger hingezogen, weil mehrere Kommissionsdienste von den Autoren befragt werden mussten. Da noch "erhebliche Verbesserungen" des Textes nötig gewesen seien, habe die Kommission ihn für noch nicht veröffentlichungsreif gehalten.

Reda vermutet, dass die Kommission die Studie absichtlich unter Verschluss gehalten hat, weil sie nicht ins politische Konzept passte. In einem Brief an Jean-Claude Juncker, seinem Stellvertreter Andrus Ansip sowie an die amtierende Digitalkommissarin Marija Gabriel forderte sie die Kommission auf, eine "etwas mehr proaktivere Rolle bei der Verbreitung ihrer eigenen Erkenntnisse" zu spielen und "jegliche Versuche zu unterlassen, solche Ergebnisse zurĂĽckzuhalten oder zu verzerren" (mho)