Edward Snowdens Überwachungs-App: Selbst-Schutz und Schutz vor Überwachern

Edward Snowden hat eine Android-App vorgestellt, die Smartphones zu unauffälligen Sicherheits-Systemen aufrüstet. Hinter dem Open-Source-Projekt stehen The Guardian Project und die Freedom of The Press Foundation.

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Edward Snowden stellt Haven-App vor.

(Bild: Edward Snowden stellt die Haven-App vor)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Ingo T. Storm

Edward Snowden geht unter die App-Anbieter: Der NSA-Whistleblower will Smartphones zu unauffälligen Sicherheits-Systemen aufrüsten. Er steht damit nicht alleine, denn das Open-Source-Projekt wird von The Guardian Project und der Freedom of The Press Foundation unterstützt.

Die Haven-App läuft nur auf Android. Aber das macht nichts – sie ist ohnehin für ein günstiges, zusätzliches Smartphone konzipiert, das man an einem zu überwachenden Ort zurücklässt. Haven zapft die Sensoren des Telefons an und reagiert auf Bewegungen, Änderungen im Kamerabild und auf Geräusche.

Benachrichtigungen verschickt die App per SMS oder mit dem als sicher geltenden Messenger Signal. Haven kommuniziert nur direkt mit dem Smartphone dessen, der die App eingerichtet hat. Wer nicht möchte, dass jemand herausfindet, wer das Haven-Smartphone hinterlassen hat, lässt sich die Nachrichten theoretische unverfolgbar über TOR schicken.

Snowden, The Guardian Project und die Freedom of The Press Foundation rufen zu Spenden, zur aktiven Teilnahme am Betatest und zur MItwirkung an der Entwicklung Open-Source-App auf.

(3 Bilder)

Die Haven-App bei der Arbeit

DIe Haven-App überwacht kontinuierlich das Kamerabild, die Bewegungssensoren und das Mikro eines Android-Smartphones. Wenn sich etwas tut, wird der Besitzer benachrichtigt.

Gedacht ist Haven als Schutz: Schutz des Eigentums, Schutz vor Überwachung, Schutz von Personen. Dass Stalker, Spanner und andere Schnüffler daran genauso viel Freude haben werden, steht auf einem anderen Blatt.

In Deutschland dürfte der Betrieb von Haven zudem illegal sein, denn die Überwachung öffentlicher Räume durch Privatpersonen ohne richterliche Verfügung oder gesetzliche Grundlage ist verboten. Zudem hat die Bundesnetzagentur schon getarnte Spioangekameras, lauschende Kinder-Uhren und smartes Spielzeug mit Schnüffelfunktion aus dem Verkehr gezogen – ein unschuldig herumliegendes Smartphone mit Spionage-App dürfte nach geltendem Recht als getarnte Spioange-Einrichtung gelten und damit in dieser Hinsicht auch im privaten Bereich nicht zulässig sein.

(it)