34C3: Tipps für Grenzgänger

An wenigen Orten wird IT-Sicherheit so auf die Probe gestellt wie am Einreiseschalter eines Flughafens. In Leipzig gaben Experten der Electronic Frontier Foundation EFF Tipps für Reisen.

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34C3: Tipps für Grenzgänger

In Leipzig gab EFF-Chefanwalt Kurt Opsahl Tipps zum Grenzübertritt.

(Bild: CC by 4.0 34C3 media.ccc.de)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Immer häufiger müssen Reisende bei Einreisekontrollen ihre Smartphones vorzeigen. Für viele eine Gewissensfrage: Will man Komplikationen, langwierige Vernehmungen oder Schlimmeres riskieren, um seine intimsten Daten zu schützen? Beim 34C3 in Leipzig gaben Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) Tipps, wie man sich beim Grenzübergang verhalten sollte und wie man mit Datenhygiene den staatlichen Zugriff auf seine Daten zumindest begrenzen kann.

"Smartphones sind wie ein Fenster in unsere Seele", erklärte Kurt Opsahl, Chef-Anwalt der EFF in Leipzig – auf ihnen seien private Daten wie Familienfotos, private Konversationen genauso zu finden wie der Zugang zu Bankkonten oder gar medizinische Informationen. Damit stehen die Geräte prinzipiell unter dem grundlegenden Schutz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen oder der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Privatsphäre vor anlasslosen Durchsuchungen schützen.

In der Praxis sieht die Situation jedoch komplexer aus. Weltweit haben Ermittlungsbehörden elektronische Geräte als hilfreiche Ermittlungsinstrumente entdeckt. Firmen wie Cellebrite liefern weltweit forensische Werkzeuge aus, mit denen routinemäßig alle erfassbaren Daten von digitalen Speichern ausgelesen werden können.

In den USA versucht die EFF derzeit auf dem Rechtsweg, zumindest die forensische Durchsuchung von Computern und Smartphones auf konkrete Verdachtsfälle zu beschränken. Auch in Großbritannien laufen Verfahren, um die Vollmachten der Behörden bei der Grenzkontrolle zu beschränken. In anderen Staaten ist solche Gegenwehr jedoch erst einmal aussichtlos. So wurden in der Türkei gar Tausende inhaftiert, weil die Behörden auf ihren Smartphones eine App zur verschlüsselten Kommunikation fanden, die sie mit der Gülen-Bewegung in Verbindung brachten.

Während die überwiegende Mehrheit der Reisenden nur mit einer kurzen Überprüfung an der Grenze passieren darf, sieht die Lage anders aus, wenn man zur erweiterten Sicherheitskontrolle gebeten wird. Hier haben Reisende sich ausführlichen Befragungen zu stellen – in vielen Ländern ist auch die Durchsuchung von Smartphones explizit gestattet. Opsahl rät dazu, im Fall der Fälle die Maßnahmen staatlicher Stellen so genau wie möglich zu dokumentieren, um später Rechtsmittel einlegen zu können.

Der Anwalt rät dazu, höflich und korrekt zu bleiben und keine falschen Angaben zu machen. Eine direkte Lüge kann mitunter selbst ein Straftatbestand sein, der zu ernsthaften Konsequenzen führten kann, auch wenn dem Reisenden keine andere Straftat nachgewiesen werden kann. Gleichwohl rät Opsahl dazu, die eigenen Rechte nicht leichtfertig aufzugeben. Wenn ein Grenzbeamter zum Beispiel frage, ob er ein Smartphone sehen kann, können Reisende nachhaken, ob es sich hierbei lediglich um eine Bitte oder um eine Anweisung handelt. Wer ein Gerät auf eine bloße Bitte hin abgibt, kann damit unbewusst auch die Zustimmung zur Durchsuchung erteilen.

Der effektivste Weg, unerwünschte Durchsuchungen zu vermeiden, ist einfach: "Reisende sollten überlegen, ihre Geräte zu Hause zu lassen, wenn sie sie unterwegs gar nicht brauchen", rät Opsahl. Doch da viele Reisende diese Option nicht haben, rät die EFF dazu, so wenige Daten wie möglich den Einreisechecks auszusetzen. Als grundlegende Maßnahme empfehlen die Bürgerrechtler, die Verschlüsselung von Android, iOS oder anderen Betriebssystemen zu nutzen und den Start mit einem Passwort zu schützen, sodass das Gerät nicht alleine mit einem Fingerabdruck zu entsperren ist. Wichtig ist es auch, ein Backup seiner wichtigen Daten anzulegen, falls Geräte beim Grenzübertritt beschlagnahmt werden.

Wer Durchsuchungen nicht noch vereinfachen will, geht mit einem abgeschalteten Smartphone zum Einreiseschalter. Die Verschlüsselung hilft hier aber nur so weit, wie die Reisenden bereit sind, die Konsequenzen zu tragen. So können Behörden in vielen Staaten auch ohne konkrete Verdachtsmomente das Entsperren von Smartphones oder Laptops verlangen und ansonsten die Einreise verweigern.

Wer sich dies nicht leisten kann, kann trotzdem den Einblick der Behörden beschränken. So empfahl der EFF-Technikexperte William Budington in Leipzig, kritische Daten vor Reiseantritt zu löschen, sodass sie nicht einfach wieder hergestellt werden können. Auch müssen Reisende drauf achten, ob in ihrem Gerät Informationen gespeichert sind, die den Zugriff auf Cloud-Dienste erlauben. Wer sein Passwort einem Grenzbeamten gegeben hat, sollte es so schnell wie möglich danach wieder ändern, mahnen die Bürgerrechtler.

Eine Möglichkeit, Grenzkontrollen zu umgehen, ist beispielsweise, ein frisch installiertes Ersatzgerät mitzunehmen und die benötigten Daten erst hinter der Grenze wieder herzustellen – beispielsweise über ein verschlüsseltes Cloud-Backup. Dabei müssen die Reisenden jedoch auch beachten, welche Maßnahmen die jeweilige Regierung unternimmt, um den Internetverkehr zu überwachen.

Die wichtigsten Tipps zum Verhalten beim Grenzübertritt hat die EFF in einem übersichtlichen Führer online zusammengestellt. (hos)